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Garantiebedingungen
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RADEMACHER Geräte-Elektronik GmbH gibt eine 36-monatige Garantie für Neugeräte, die entsprechend der Einbauanleitung montiert
wurden. Von der Garantie abgedeckt sind alle Konstruktionsfehler, Materialfehler und Fabrikationsfehler.
Ausgenommen von der Garantie sind:
◆ Fehlerhafter Einbau oder Installation
◆ Nichtbeachtung der Einbau- und Bedienungsanleitung
◆ Unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung
◆ Äußere Einwirkungen wie Stöße, Schläge oder Witterung
◆ Reparaturen und Abänderungen von dritten, nicht autorisierten Stellen
◆ Verwendung ungeeigneter Zubehörteile
◆ Schäden durch unzulässige Überspannungen ( z. B. Blitzeinschlag )
◆ Funktionsstörungen durch Funkfrequenzüberlagerungen und sonstige Funkstörungen
Innerhalb der Garantiezeit auftretende Mängel beseitigt RADEMACHER kostenlos entweder durch Reparatur oder durch Ersatz der betreffenden
Teile oder durch Lieferung eines gleichwertigen oder neuen Ersatzgerätes. Durch Ersatzlieferung oder Reparatur aus Garantiegründen tritt keine
generelle Verlängerung der ursprünglichen Garantiezeit ein.
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