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Betreiberpflichten; Bestimmungsgemässer Betrieb; Kontrollen; Inspektion - BWT Bewades EU Serie Einbau- Und Bedienungsanleitung

Uv-desinfektion
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10 Betreiberpflichten

Sie haben ein langlebiges und servicefreundliches Produkt gekauft.
Jedoch sind hiermit auch Pflichten verbunden. Für eine einwandfreie
Funktion müssen Sie sicherstellen:
● Einen bestimmungsgemässen Betrieb.
● Regelmässige Kontrollen und Servicearbeiten.
Bei Änderungen der Wasserqualität oder der Durchflussmengen müssen
die Einsatzgrenzen der Anlage überprüft werden
Voraussetzung für Funktion und Sicherheit des Produkts sind Kontrollen,
die regelmässigen Inspektionen (alle 2 Monate) durch den Betreiber und
eine halbjährliche (alle 6 Monate) routinemässige Wartung (EN 806-5)
der gesamten Trinkwasser-Installation.
Eine weitere Voraussetzung für Funktion und Gewährleistung ist der
Austausch der Verschleissteile in den vorgeschriebenen Intervallen.
10.1 Bestimmungsgemässer Betrieb
Der bestimmungsgemässe Betrieb des Produkts beinhaltet die In-
betriebnahme, den Betrieb, die Ausserbetriebnahme und ggf. die
Wiederinbetriebnahme. Ein bestimmungsgemässer Betrieb des Pro-
dukts und der Trinkwasser-Installation erfordert die regelmässigen
Kontrollen, Servicearbeiten und den Betrieb unter Einhaltung der zur
Planung und Errichtung zugrunde gelegten Betriebsbedingungen.

10.2 Kontrollen

(durch den Betreiber)
BWT empfiehlt dem Betreiber, folgende Kontrollen regelmässig durch-
zuführen und zu protokollieren:
Wasserdruck:
Bei Änderung der Druckverhältnisse müssen die Einsatzgrenzen der
Anlage überprüft werden
Wasserqualität:
Bei Änderung der Wasserqualität (UV-Transmission) müssen die Ein-
satzgrenzen der Anlage überprüft werden und eventuell die entspre-
chenden Schwellen,- und Abschaltwerte (S2 und S1) der uv control II
angepasst werden
Durchfluss:
Bei Änderung des Durchflusses (l/min) müssen die Einsatzgrenzen der
Anlage überprüft werden und eventuell die entsprechenden Schwellen,-
und Abschaltwerte (S2 und S1) der uv control II angepasst werden
Betriebszustand des Produktes:
Kontrolle, ob Fehler - Meldungen ausgegeben wurden (z.B. Unter-
schreitung der Produktspezifischen Mindest – UV Bestrahlungsstärke,
gemessen durch den UVC Sensor)
Dichtigkeit:
Kontrolle ob Wasser aus der Anlage austritt
Verschmutzung und Verkalkung:
Kontrolle ob Fremdpartikel oder Ablagerungen den bestimmungsge-
mässen Betrieb des Gerätes beeinflussen
Zustand des Gerätes:
Kontrolle ob Beschädigungen vorliegen und ob sich alle Teile am vor-
gesehenen Platz befinden

10.3 Inspektion

Folgende Kontrollen müssen von Betreiber regelmässig durchgeführt
werden, um den einwandfreien Betrieb der Anlage zu gewährleisten:
Quarzglasrohre auf Kratzer überprüfen, ggf. austauschen
Bei jeder Reinigung blaue Kappe auf festen Sitz überprüfen
Bei jeder Reinigung O-Ringe bei Verschleiss wechseln

10.4 Wartung

Folgende Wartungsarbeiten müssen regelmässig durch den BWT-
Kundendienst oder einen von BWT zur Wartung autorisierten Installateur
durchgeführt werden.
Wir empfehlen, einen Wartungsvertrag mit Ihrem Installateur oder dem
Werkskundendienst abzuschliessen.
Reinigung von Quarzglasrohr + Sensor
Fe+Mn < 0,05 mg/l
Mn+Fe < 0,1 mg/l
Mn + Fe < 0,2 mg/l
Mn+Fe > 0,2 mg/l
Verschleissteile ersetzen
Strahler
Sensor
Sensorabdichtung
O-Ring blaue Kappe
Einstrahler/Mehrstrahler O-Ring
Quarzglasrohr
Auflagering
Sensorabdichtung
Starter
Filtermatten
Bei jeder Wartung
Anschlussleitung und Gehäuse auf Beschädigungen prüfen
Leitungsverlegung kontrollieren
Schutzleiteranschlüsse kontrollieren
Stromaufnahme der Gesamtanlage messen
Spannung messen
Funktionsprüfung der Steuerung, Durchflusswächter, Druckschal-
ter, Magnetventile
Nach BGV A2 (VBG4) Überprüfung der elektrischen Sicherheit alle
4 Jahre.
11 Gewährleistung
Im Störfall während der Gewährleistungszeit wenden Sie sich bitte unter
Nennung des Gerätetyps und der Produktionsnummer (siehe technische
Daten bzw. Typenschild des Gerätes) an Ihren Vertragspartner, die
Installationsfirma.
Die Nichteinhaltung der Einbauvorbedingungen und der Betreiberpflich-
ten führen zum Gewährleistungs- und Haftungsausschluss.
Die im Kapitel Betreiberpflichten definierten Verschleissteile und die aus
nicht rechtzeitigem Austausch resultierenden Schäden unterliegen nicht
der 2-jährigen gesetzlichen Gewährleistung.
Geräteausfälle oder mangelhafte Leistung, welche durch falsche
Werkstoffwahl/-kombination, eingeschwemmte Korrosionsprodukte oder
Eisen- und Manganablagerungen verursacht wurden, bzw. für daraus
entstehende Folgeschäden übernimmt BWT keine Haftung.
DE
einmal pro Jahr
alle 6 Monate
alle 3 Monate
einmal pro Monat
alle 14.000 h
alle 16.000 h
alle 16.000 h
alle 8.000 h
alle 8.000 h
alle 8.000 h
alle 8.000 h
alle 8.000 h
alle 1.000 Einschaltungen
alle 6 Monate
15

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