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9 Betreiberpflichten
Sie haben ein langlebiges und servicefreundliches Produkt gekauft.
Jedoch benötigt jede technische Anlage regelmässige Servicearbeiten,
um die einwandfreie Funktion zu erhalten.
Informieren Sie sich regelmässig über die Wasserqualität und die Druck-
verhältnisse des zu behandelnden Wassers. Bei Änderungen der Was-
serqualität müssen ggf. Änderungen in den Einstellungen vorgenommen
werden. Fordern Sie in diesem Fall eine Fachberatung an.
Voraussetzung für Funktion und Gewährleistung sind die regelmässigen
Inspektionen (alle 2 Monate) durch den Betreiber und eine halbjährliche
routinemässige Wartung (EN 806-5) durch den BWT-Kundendienst oder
einen von BWT zur Wartung autorisierten Installateur.
Eine weitere Voraussetzung für Funktion und Gewährleistung ist der Aus-
tausch der Verschleissteile in den vorgeschriebenen Wartungsintervallen.
Inspektion
Folgende Inspektionen müssen vom Betreiber gemäss DVGW-Arbeits-
blatt W294 bzw. ÖNORM M5873 regelmässig durchgeführt werden.
Kontrolle der angezeigten Bestrahlungsstärke und des Volumenstroms.
Beide Werte müssen innerhalb des zugelassenen Betriebsbereichs
liegen.
Überprüfung des Nitritgehalts
nach maximaler Stagnationszeit im Betrieb
Strahlerhüllrohre auf Kratzer überprüfen
bei jeder Reinigung, ggf. austauschen
Blaue Schutzkappe auf festen Sitz überprüfen
bei jeder Reinigung
O-Ringe im Ablassventil und in den Entlüftungsschrauben bei Ver-
schleiss wechseln
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Wartung
Folgende Wartungsarbeiten müssen regelmässig durch den BWT-
Kundendienst oder einen von BWT zur Wartung autorisierten Installateur
durchgeführt werden.
Wir empfehlen, einen Wartungsvertrag mit Ihrem Installateur oder dem
Werkskundendienst abzuschliessen.
Reinigung des Strahlerhüllrohrs + Sensors
bei folgenden Stoffkonzentrationen im Trinkwasser
Mn+Fe < 0,05 mg/l
Mn+Fe < 0,1 mg/l
Mn+Fe < 0,2 mg/l
Mn+Fe > 0,2 mg/l
Verschleissteile ersetzen
Filtermatten
Strahler
Sensor
Sensorabdichtung
O-Ring blaue Schutzkappe
Einstrahler/Mehrstrahler O-Ring
Strahlerhüllrohr
Auflagering
Sensorabdichtung 1-181523
Funktionsprüfungen
Anschlussleitung und Gehäuse auf Beschädigungen prüfen
Leitungsverlegung kontrollieren
Schutzleiteranschlüsse kontrollieren
Stromaufnahme der Gesamtanlage messen
Spannung messen
Funktionsprüfung der Steuerung, Durchflusswächter, Druck-
schalter, Magnetventile
Nur in Deutschland:
Nach BGV A2 (VBG4) Überprüfung der elektrischen Sicherheit alle 4
Jahre
10 Gewährleistung
Im Störfall während der Gewährleistungszeit wenden Sie sich bitte unter
Nennung des Gerätetyps und der Produktionsnummer (siehe technische
Daten bzw. Typenschild des Gerätes) an Ihren Vertragspartner, die
Installationsfirma.
Die Nichteinhaltung der Einbauvorbedingungen und der Betreiberpflich-
ten führen zum Gewährleistungs- und Haftungsausschluss.
Die im Kapitel Betreiberpflichten definierten Verschleissteile und die aus
nicht rechtzeitigem Austausch resultierenden Schäden unterliegen nicht
der 2-jährigen gesetzlichen Gewährleistung.
Geräteausfälle oder mangelhafte Leistung, welche durch falsche
Werkstoffwahl/-kombination, eingeschwemmte Korrosionsprodukte oder
Eisen- und Manganablagerungen verursacht wurden, bzw. für daraus
entstehende Folgeschäden übernimmt BWT keine Haftung.
einmal pro Jahr
alle 6 Monat
alle 3 Monat
einmal pro Monat
alle 6 Monate
alle 10000-14000 h
alle 16000 h
alle 16000 h
alle 8000 h
alle 8000 h
alle 8000 h
alle 8000 h
alle 8000 h