Allgemeine Sicherheitshinweise
• Wir empfehlen, das Elektrofahrrad erst ab einem Alter von 14 Jahren zu
benutzen.
• Beachten Sie stets die Verkehrsregeln des jeweiligen Landes. Fahren Sie vo
rausschauend und umsichtig. Nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteil
nehmer.
GEFAHR
• Laut StVO hat sich jeder Teilnehmer des öffentlichen Straßenverkehrs so zu
verhalten, dass kein Anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als den Um
ständen unvermeidbar belästigt bzw. behindert wird!
• Machen Sie sich mit dem speziellen Fahrverhalten und der Bedienung des
Elektrofahrrades erst abseits des Straßenverkehrs vertraut. Unfallgefahr!
• Das maximal zulässige Gesamtgewicht des Elektrofahrrades darf den im
Kapitel „Technische Daten" angegebenen Wert nicht übersteigen. Das Ge
ACHTUNG
samtgewicht beinhaltet neben dem Elektrofahrrad, den Fahrer, Zuladung
jeglicher Art (z. B. Packtasche samt Inhalt und Anhänger samt Anhängelast).
Eine Überschreitung kann zu Schäden und Unfällen mit Verletzungsgefahr
führen!
• Fahren Sie bei schlechten Witterungsbedingungen, wie bei Nässe, Schnee
oder Glatteis besonders vorsichtig oder verschieben Sie die Fahrt auf einen
späteren Zeitpunkt. Insbesondere die Bremsleistung kann bei widrigen
Wetterumständen stark nachlassen! Unfallgefahr!
• Schalten Sie bei Dunkelheit und bei schlechten Sichtverhältnissen immer die
Beleuchtung ein! Bedenken Sie, dass Sie bei eingeschalteter Beleuchtung
nicht nur besser sehen, sondern das auch Sie von anderen Verkehrsteil
nehmern besser gesehen werden. Unfallgefahr!
• Eine Helmpflicht besteht laut Gesetz nicht. Tragen Sie jedoch zu Ihrer eige
nen Sicherheit einen Fahrradhelm, um Kopfverletzungen zu vermeiden! Wir
empfehlen nach DIN EN 1078 geprüfte REXFahrradHelme zu verwenden.
• Tragen Sie zum Fahren stets geeignetes, festes Schuhwerk. Bevorzugen Sie
auffällige Kleidung mit hellen Farben und Reflexionsstreifen, damit Sie von
anderen Verkehrsteilnehmern besser und schneller gesehen werden.
Unfallgefahr!
• Sie dürfen nur dann mit Ihrem Fahrrad auf öffentlichen Straßen und Wegen
fahren, wenn es mit der Ausrüstung ausgestattet ist, die in Ihrem Land ge
setzlich vorgeschrieben ist. In Deutschland sind diese Anforderungen in der
StraßenverkehrsZulassungsOrdnung (StVZO) geregelt.
Nach der StVZO muss ein Fahrrad in Deutschland mit:
Zwei voneinander unabhängigen, funktionsfähigen Bremsen,
einer deutlich hörbaren Glocke,
einem funktionsfähigen Frontscheinwerfer und einer Schlussleuchte,
Speichenreflektoren bzw. reflektierenden Seitenstreifen auf der Felge oder
Bereifung,
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