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Sicherheit; Bestimmungsgemäße Verwendung; Mögliche Fehlanwendung; Allgemeine Gefahrenquellen - Cramer LS 5.0 XP Betriebsanleitung

Universalsauger
Inhaltsverzeichnis

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2

Sicherheit

2.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine ist als Laub- und Abfallsauger geeignet. Er darf
ausschließlich nur zum Saugen von Laub, Gras, Papier und
anderen Abfällen aus leichten Materialien verwendet werden.
Jede
darüber
hinausgehende
bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet
der Hersteller nicht; das Risiko hierfür trägt allein der Benutzer.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung
der
vom
Hersteller
Wartungsbedingungen.
2.2
Mögliche Fehlanwendung
Verboten ist insbesondere:
 Drähte, Kabel oder schwere Steine aufzusaugen. Folgen wären
Schäden an der Maschine und Verletzungen durch das
Fortschleudern.
 Gegenstände mit dem Fuß unter den Saugrüssel zu schieben
(Verletzungsgefahr!).
 Stoffe einzusaugen, die das Gebläse zum Blockieren bringen
könnten (Sachschaden!).
2.3

Allgemeine Gefahrenquellen

2.3.1

Anwendung und Bedienung

 Vor Arbeitsbeginn ist die Maschine auf den ordnungsgemäßen
Zustand und die Betriebssicherheit zu prüfen.
 Die Bedienperson hat die Maschine bestimmungsgemäß zu
verwenden.
 Der Betrieb in geschlossenen Räumen ist untersagt.
 Die Maschine ist nur für die in der Anleitung ausgewiesenen
Beläge zugelassen.
 Bedienung der Maschine nur von Personen, die in der
Handhabung unterwiesen sind oder ihre Fähigkeiten zum Bedienen
nachgewiesen haben und ausdrücklich mit der Benutzung
beauftragt sind.
 Beim Starten des Motors dürfen keine weiteren Personen in der
Nähe der Maschine sein.
 Alle Schutzeinrichtungen müssen ordnungsgemäß angebracht sein
und funktionieren.
 Die Maschine niemals unbeaufsichtigt lassen.
 Beim Verlassen der Maschine Motor abschalten und die Maschine
gegen unbeabsichtigte Bewegungen sichern.
 Die Bedienperson ist für Unfälle mit anderen Personen oder deren
Eigentum verantwortlich.
2.3.2

Produktspezifische Gefahren

Keine leichtentzündliche Stoffe oder heiße Gegenstände (z.B.
Grillkohle) einsaugen (Lebensgefahr durch Verbrennungen!).
2.3.3

Gefahren durch Motorbetrieb

 Nicht während des Betriebs und danach Motorteile berühren.
Erhebliche Verbrennungsgefahr durch heiße Oberflächen.
 Vor allen Arbeiten an der Maschine sowie vor Wartungs-,
Reinigungs- und Reparaturarbeiten Motor abstellen und abkühlen
lassen.
 Benzin nicht bei laufenden Motor nachfüllen, es besteht
Lebensgefahr durch Verbrennungs- und Explosionsgefahr.
 Verschüttetes Benzin sofort mit einem Tuch entfernen, es besteht
Lebensgefahr durch Verbrennungs- und Explosionsgefahr.
 Benzin in dafür vorgesehenen Behältern aufbewahren.
 Abgase sind giftig und gesundheitsschädlich, sie dürfen nicht
eingeatmet werden.
 Der Betrieb in geschlossenen Räumen ist untersagt.
Laub- und Abfallsauger
Originalbetriebsanleitung
Verwendung
gilt
als
vorgeschriebenen
Bedienungs-und
2.3.4

Gefahren beim Fahrantrieb

 Ohne Anbaugeräte nur Steigungen bis 12 % befahren
 Mit Anbaugeräten nur Steigungen bis 2 % befahren
 Quer zur Fahrtrichtung nur Steigungen bis 12 % befahren
 Beim Richtungswechsel ist besondere Vorsicht geboten.
nicht
2.3.5
Gefahren für Kinder und Haustiere
 Die Bedienperson muss auf die örtlichen Gegebenheiten achten,
wie Lärmauswirkung auf Personen und Tiere.
 Die Maschine darf niemals am Hang abgestellt werden.
 Kinder und Haustiere/Nutztiere dürfen sich nicht in der Nähe der
Maschine aufhalten.
 Kinder dürfen nicht mit der Maschine spielen.
2.4

Wartung

 Instandsetzung-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten sowie die
Beseitigung von Funktionsstörungen dürfen grundsätzlich nur bei
ausgeschaltetem Antrieb und stillstehendem Motor vorgenommen
werden. Gegebenenfalls sind die Zündkerzenstecker abzuziehen.
 Die Reinigung der Maschine darf nicht mit Spritzwasser erfolgen
(Gefahr von Kurzschlüssen oder anderen Schäden).
 Sicherheitsüberprüfung nach den örtlich geltenden Vorschriften für
ortsveränderliche gewerblich genutzte Geräte beachten.
 Arbeiten an der Maschine immer mit geeigneten
Arbeitswerkzeugen durchführen.
 Nur Originalersatzteile des Herstellers verwenden.
2.5

Personal und Benutzerqualifikation

 Personen mit eingeschränkten physischen, sensorischen oder
geistigen Fähigkeiten oder mangels Erfahrung und/oder Wissen
dürfen die Maschine nicht benutzen, außer eine für ihre Sicherheit
zuständige Person beaufsichtigt die Bedienung oder Einweisung.
 Jugendlichen unter 16 Jahre ist die Bedienung der Maschine
verboten.
 Die Reaktionsfähigkeit des Benutzers darf nicht beeinflusst sein,
z.B. durch Drogen, Alkohol, Medikamente oder Mobiltelefon.
 Die Bedienperson muss in der Handhabung der Maschine
unterwiesen worden sein.
 Die Bedienperson muss mit den Hinweisen in der Anleitung
vertraut sein.
2.6

Sicherheitskennzeichnungen

Diese Warnplaketten an der Maschine weisen Sie auf mögliche
Gefahren hin, um ernsthafte Verletzungen oder Sachschäden
vermeiden zu helfen. Falls Plaketten sich abgelöst haben sollten oder
unleserlich geworden sind, wenden Sie sich bitte für Ersatz an Ihren
Cramer-Händler.
Vor Inbetriebnahme die Betriebsanleitung und
Sicherheitshinweise lesen und beachten.
Gefahr durch fortschleudernde Teile bei laufendendem
Motor. Sicherheitsabstand von 3 m einhalten.
Verletzungsgefahr durch rotierende Teile.
Maschinenteile nur dann berühren, wenn sie vollständig
zum Stillstand gekommen sind.
Nur mit Gehörschutz und Gesichtsschutz arbeiten.
Deutsch
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