Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Anmeldeinformation; Sicherheitsbestimmungen/Hinweise; Allgemeine Sicherheitsbestimmungen - go-e Charger Gemini flex Installations- Und Bedienungsanleitung

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für Charger Gemini flex:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Anmeldeinformation

Länderabhängig sind Vorgaben der Be-
hörden
und
beachten, wie z. B. eine Melde- oder
Genehmigungspflicht von Ladeeinrich-
tungen, oder die Limitierung von 1-pha-
sigem Laden. Bitte informiere dich bei
deinem Stromnetzbetreiber, ob der go-e
Charger bei ihm anmelde- oder geneh-
migungspflichtig ist und ob andere Be-
grenzungen einzuhalten sind.
In Deutschland sind Ladestationen
mit einer Leistung zwischen 3,6 kVA bis
12 kVA (wie beim go-e Charger Gemini
flex 11 kW) vor der erstmaligen Inbe-
triebnahme beim zuständigen Strom-
netzbetreiber nach dessen Vorgaben
anzumelden. Hat die Ladestation eine
Leistung von mehr als 12 kVA (wie der

4. Sicherheitsbestimmungen/Hinweise

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Der go-e Charger darf ausschließlich
für das Laden von batterieelektrischen
Fahrzeugen (BEV) und Plug-in-Hybriden
(PHEV) mit den dafür vorgesehenen Ad-
aptern und Kabeln verwendet werden.
Eine Missachtung der Sicherheitsbestim-
mungen kann schwerwiegende Folgen
haben. Die go-e GmbH lehnt jegliche
Haftung für Schadensfälle ab, welche
unter Missachtung von Bedienungsan-
leitung, Sicherheitsbestimmungen oder
Warnhinweisen am Gerät entstehen.
Hochspannung - Lebensgefahr! Verwen-
6 6
Stromnetzbetreiber
go-e Charger Gemini flex 22 kW) musst
zu
du nach der Anmeldung und vor der
Installation noch auf die Genehmigung
des deutschen Netzbetreibers warten.
Die Zustimmung wird fast immer erteilt.
Manchmal ist hierfür jedoch eine Ver-
stärkung des Hausanschlusses erforder-
lich.
In Österreich brauchst du den Strom-
netzbetreiber derzeit weder über den
go-e Charger Gemini flex zu informieren,
noch bedarf es einer Genehmigung, da
er als intelligentes Ladekabel betrachtet
wird. Allerdings gibt es in einigen Bun-
desländern eine Meldepflicht für Lade-
stationen z. B. aufgrund baurechtlicher
Vorschriften. Informiere dich daher bitte
bei den zuständigen Behörden.
de den go-e Charger niemals, wenn das
Gehäuse beschädigt oder geöffnet ist.
Bei
ungewöhnlicher
lung den go-e Charger, das Ladekabel
oder Adapter nicht berühren und den
Ladevorgang
abbrechen. Bei Verfärbungen oder Ver-
formungen des Kunststoffes an den
Kundensupport wenden.
Den go-e Charger niemals während des
Ladevorgangs abdecken. Ein Hitzestau
kann zum Brand führen.
Wärmeentwick-
möglichst
unverzüglich

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Charger gemini

Inhaltsverzeichnis