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Gewährleistung Und Ausschlüsse - go-e Charger Gemini flex Installations- Und Bedienungsanleitung

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13. Garantie, Gewährleistung und Ausschlüsse
1. Die go-e GmbH gewährt für go-e Charger der Gemini-Serie eine Garantie gegen Material- und Funk-
tionsfehler entsprechend der nachfolgender Bedingungen. Die Garantiefrist beträgt 24 Monate ab Erhalt
der Ware nach erstmaligem Kauf des Produktes bei go-e oder einem Wiederverkäufer. Diese Garantie gilt
zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren (ab Erhalt der Ware) und schränkt diese nicht ein.
2. Die Garantie gilt nur bei Vorlage des Kaufnachweises mit Angabe des Kaufdatums.
3. Im Garantiefall hat der Kunde die go-e GmbH unverzüglich in Textform zu informieren und den Man-
gel zu rügen. go-e ist bei Vorliegen einer berechtigten Mängelrüge verpflichtet, die Verbesserung oder
den Austausch ehestmöglich durchzuführen bzw. zu veranlassen. Für den (berechtigten) Fall der Retour-
nierung des mangelhaften Produktes an die go-e GmbH, trägt diese die dafür anfallenden Kosten. Stellt
sich im Garantiefall heraus, dass das Gerät ausgetauscht werden muss, so verzichtet der Kunde ab dem
Datum des Rückversands auf das Eigentum am bisherigen Gerät und das neue Gerät geht gleichzeitig
ins Eigentum des Käufers über. Dieser Eigentumsübergang findet auch Anwendung, wenn ein Gerät im
Kulanzfall außerhalb der Garantiezeit zu reduzierten Konditionen ausgetauscht wird. Sofern ein inner-
halb der Garantiezeit berechtigt gerügter Mangel eine fest installierte Ladestation betrifft, sendet die go-e
GmbH dem Kunden eine Austauschbox zu und übernimmt in Summe bis zu 70 Euro der Elektrikerkosten,
die bei der Deinstallation der mangelhaften Ladestation und Installation des Austauschgerätes anfallen.
In jedem Fall ist ein Nachweis in Form einer Rechnung vorzulegen. Die Demontage eines vermeintlich
defekten, fest installierten go-e Produktes darf aus Sicherheitsgründen ausschließlich von einer dazu be-
fähigten Elektrofachkraft durchgeführt werden. Vor Demontage des Produktes ist in jedem Fall Kontakt
mit dem technischen Kundensupport von go-e aufzunehmen und dessen Entscheidung über das weitere
Vorgehen zur Abwicklung des Servicefalls abzuwarten. Reparaturen dürfen ausschließlich durch den Her-
steller go-e erfolgen. Für Reparaturen, die nicht von go-e durchgeführt wurden, besteht im Rahmen der
Garantie kein Anspruch auf Kostenersatz.
4. Bei falscher Lagerung, Verwendung oder Installation/Montage durch den Käufer/Installateur und da-
raus entstandenen Schäden am Produkt oder bei sonstigen technischen Mängeln verursacht durch den
Käufer/Installateur erlischt die Garantie sowie gesetzliche Gewährleistung. In diesem Fall trägt der Käufer
die Versandspesen. Dies gilt insbesondere, wenn das Produkt mit einem nicht von der go-e GmbH her-
gestellten original Spezialadapter betrieben oder für eine andere als die vom Hersteller ausgewiesene
Verwendung genutzt wird.
5. Die Garantie und Gewährleistung erlischt ebenfalls bei jeglicher Änderung oder Öffnung eines go-e
Produktes oder wenn im Falle einer fest installierten Ladestation kein Nachweis über die Installation
durch qualifiziertes Fachpersonal vorliegt (z. B. Inbetriebnahmebescheinigung).
6. Die go-e GmbH unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um den Betrieb von sämtlichen
kostenlosen digitalen Zusatzdienstleistungen entsprechend der Darstellungen in den Bedienungsanlei-
tungen der Produkte zu erbringen, einschließlich aber nicht beschränkt auf App- und Cloudfunktionen.
go-e garantiert jedoch nicht, dass diese immer fehlerfrei, vollständig verfügbar und ohne Unterbrechung
funktionieren. Die go-e GmbH erteilt für diese digitalen Zusatzfunktionen keinerlei Garantie, Gewährleis-
tung oder Zusicherungen, ist aber bemüht, nach einer Fehler-/ Störungsmeldung durch den Kunden, in
einer angemessenen Zeit kostenlos eine Umgehungslösung oder ein Update zur Behebung von Fehlern
oder zur Beseitigung von Störungen anzubieten. Die Meldung des Kunden kann telefonisch während der
go-e Geschäftszeiten, per e-Mail an office@go-e.com oder per Kontaktformular auf der go-e Webseite
erfolgen. go-e ist berechtigt Einschränkungen zur Fehler-/Störungsbeseitigung und/oder Workarounds
anzuwenden, sowie die Behebung von Fehlern/Störungen bis zur Herausgabe eines Updates zu verschie-
ben. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, ist die go-e GmbH berechtigt, die digitalen Zusatzdienste
wegen geplanter oder ungeplanter Wartungsarbeiten auszusetzen, weshalb go-e nicht garantiert, dass
die digitalen Dienste zu jedem beliebigen Zeitpunkt uneingeschränkt verfügbar sind.
7. Ansprüche aus dieser Garantie unterliegen ausschließlich dem österreichischen Recht unter Aus-
schluss der Kollisionsnormen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
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