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Vor Installation Und Inbetriebnahme; Anmeldeinformation - go-e Charger HOME+ Bedienungsanleitung

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Vor Installation und Inbetriebnahme

Bitte lesen Sie die Anleitungen des Gerätes vor der Installation und
erstmaligen Inbetriebnahme sorgfältig durch und beachten Sie alle
Sicherheitshinweise!
WARNUNG
ACHTUNG
Die Bedienungsanleitung soll Ihnen helfen:
Ÿ das Produkt ordnungsgemäß zu verwenden
Ÿ Schäden zu vermeiden
Ÿ die Lebensdauer und Zuverlässigkeit zu erhöhen
Ÿ eine Gefährdung zu verhindern
Für Schäden, die durch Missachtung dieser Anleitung entstehen,
übernimmt die go-e GmbH keine Haftung!

Anmeldeinformation

Länderabhängig sind Vorgaben der Behörden und Stromnetzbetreiber zu beachten,
wie z. B. eine Melde- oder Genehmigungspflicht von Ladeeinrichtungen, oder die
Limitierung von 1-phasigem Laden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem
S t r o m n e t z b e t r e i b e r, o b d e r g o - e C h a r g e r b e i i h m a n m e l d e - o d e r
genehmigungspflichtig ist und ob andere Begrenzungen einzuhalten sind.
In Deutschland sind Ladestationen mit einer Leistung zwischen 3,6 kVA bis 12 kVA
(wie beim go-eCharger HOME+ 11 kW) vor der erstmaligen Inbetriebnahme beim
zuständigen Stromnetzbetreiber nach dessen Vorgaben anzumelden. Hat die
Ladestation eine Leistung von mehr als 12 kVA (wie der go-eCharger HOME+ 22
kW) müssen Sie nach der Anmeldung und vor der Installation noch auf die
Genehmigung des deutschen Netzbetreibers warten. Die Zustimmung wird fast
immer erteilt. Manchmal ist hierfür jedoch eine Verstärkung des Hausanschlusses
erforderlich.
In Österreich brauchen Sie den Stromnetzbetreiber derzeit weder über den go-
eCharger HOME+ zu informieren, noch bedarf es einer Genehmigung, da er als
intelligentes Ladekabel betrachtet wird. Allerdings gibt es in einigen Bundesländern
eine Meldepflicht für Ladestationen z. B. aufgrund baurechtlicher Vorschriften.
Informieren Sie sich daher bitte bei den zuständigen Behörden.
Bitte entsorgen Sie das Gerät und die Verpackung
nach dem Ende des Gebrauchs ordnungsgemäß
entsprechend der nationalen gesetzlichen Bestim-
mungen. Altgeräte dürfen nicht im Hausmüll entsorgt
werden. Helfen Sie beim Umweltschutz!
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