Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Kabelentriegelung; Gewährleistung Und Ausschlüsse - go-e Charger HOMEfix Installations- Und Bedienungsanleitung

11/22 kw
Vorschau ausblenden Andere Handbücher für Charger HOMEfix:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

12. App - Einstellungen
12. App - Einstellungen
Ladetimer
Ladetimer
Die Option „Ladetimer" ermöglicht es Ihnen, den
Ladevorgang in einen Zeitraum zu verlegen, zu
dem Strom im Überfluss vorhanden ist (häufig in
der Nacht). Damit handeln Sie besonders nach-
haltig, da Sie die zum Feierabend üblichen Last-
spitzen nicht erhöhen und Strom abnehmen, der
sonst nicht sinnvoll verwendet werden könnte. Da-
mit sorgen Sie für Netzstabilität.
Nach Aktivierung des Ladetimers können Sie fest-
legen, wann der go-eCharger laden oder nicht la-
den darf. Für Wochentage, Samstag und Sonntag
lassen sich separat jeweils 2 Zeiträume definieren.
Lastmanagement
Lastmanagement
Wenn Sie mehrere go-eCharger an einem Strom-
anschluss betreiben, sollten Sie die Funktion „Last-
management" (statisch) verwenden, damit der
Hausanschluss nicht überlastet. Für diese Funk-
tion ist eine Cloudanbindung (WLAN) erforderlich.
Sollte die Cloud-Verbindung zeitweise unterbro-
chen sein, laden die go-eCharger mit reduziertem
Ladestrom im Fallback-Modus weiter, sofern dafür
ein Ladestromwert größer 0 A eingtragen wurde.

Kabelentriegelung

Kabelentriegelung
Unter „Kabelentriegelung" ist standardmäßig ein-
gestellt, dass das Ladekabel nach dem Ladevor-
gang im Charger verriegelt bleiben soll, bis es am
Fahrzeug freigegeben wird (Diebstahlschutz).
Alternativ können Sie das Kabel dauerhaft verrie-
geln. Dies bietet sich an, wenn Sie es nur selten
mit dem Auto mitnehmen und der go-eCharger im
Außenbereich installiert wurde. Die Funktion dient
als dauerhafter Schutz vor Diebstahl des Kabels.
Außerdem können Sie das Kabel nach dem La-
devorgang automatisch entriegeln lassen. Dies ist
praktisch, wenn Sie sich die Ladestation mit meh-
reren Personen teilen, um diesen nach Ende Ihres
Ladevorgang die Verwendung zu ermöglichen.
30
30
13. Gewährleistung und Ausschlüsse
13. Gewährleistung und Ausschlüsse
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Die Gewährleistungsfrist für go-e Produkte
beträgt 2 Jahre ab Erhalt der Ware.
Im Gewährleistungsfall hat der Kunde die go-e GmbH unverzüglich schriftlich zu informieren
und den Mangel zu rügen. go-e ist bei Vorliegen einer berechtigten Mängelrüge verpflichtet, die
Verbesserung oder den Austausch ehestmöglich durchzuführen bzw. zu veranlassen. Für den
(berechtigten) Fall der Retournierung des mangelhaften Produktes an die go-e GmbH, trägt
diese die dafür anfallenden Kosten. Stellt sich im Gewährleistungsfall heraus, dass das Gerät
ausgetauscht werden muss, so verzichtet der Kunde ab dem Datum des Rückversands auf das
Eigentum am bisherigen Gerät und das neue Gerät geht gleichzeitig ins Eigentum des Käufers
über. Dieser Eigentumsübergang findet auch Anwendung, wenn ein Gerät im Kulanzfall außer-
halb der Gewährleistungszeit zu reduzierten Konditionen ausgetauscht wird. Sofern ein inner-
halb der Gewährleistungszeit berechtigt gerügter Mangel eine fix installierte Ladestation betrifft,
sendet die go-e GmbH dem Kunden eine Austauschbox zu und übernimmt in Summe bis zu 70
Euro der Elektrikerkosten, die bei der Deinstallation der mangelhaften Ladestation und Instal-
lation des Austauschgerätes anfallen. In jedem Fall ist ein Nachweis in Form einer Rechnung
vorzulegen. Die Demontage eines vermeintlich defekten, fix installierten go-e Produktes darf
aus Sicherheitsgründen ausschließlich von einer dazu befähigten Elektrofachkraft durchgeführt
werden. Vor Demontage des Produktes ist in jedem Fall Kontakt mit dem technischen Kunden-
support von go-e aufzunehmen und dessen Entscheidung über das weitere Vorgehen zur Ab-
wicklung des Servicefalls abzuwarten. Reparaturen dürfen ausschließlich durch den Hersteller
go-e erfolgen. Für Reparaturen, die nicht von go-e durchgeführt wurden, besteht im Rahmen der
Gewährleistung kein Anspruch auf Kostenersatz.
Bei falscher Verwendung / Montage und daraus entstandenen Schäden am Produkt durch den
Käufer oder bei sonstigen technischen Mängeln verursacht durch den Käufer erlischt die gesetz-
liche Gewährleistung. In diesem Fall trägt der Käufer die Versandspesen. Dies gilt insbesondere,
wenn das Produkt mit einem nicht von der go-e GmbH hergestellten original Spezialadapter
betrieben oder für eine andere als die vom Hersteller ausgewiesene Verwendung genutzt wird.
Die Gewährleistung erlischt ebenfalls bei jeglicher Änderung oder Öffnung eines go-e Produktes.
Die go-e GmbH unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um den Betrieb von sämtlichen
kostenlosen digitalen Zusatzdienstleistungen entsprechend der Darstellungen in den Bedie-
nungsanleitungen der Produkte zu erbringen, einschließlich aber nicht beschränkt auf App- und
Cloudfunktionen. go-e garantiert jedoch nicht, dass diese immer fehlerfrei, vollständig verfüg-
bar und ohne Unterbrechung funktionieren. Die go-e GmbH erteilt für diese digitalen Zusatz-
funktionen keinerlei Gewährleistung oder Zusicherungen, ist aber bemüht, nach einer Fehler-/
Störungsmeldung durch den Kunden, in einer angemessenen Zeit kostenlos eine Umgehungs-
lösung oder ein Update zur Behebung von Fehlern oder zur Beseitigung von Störungen anzu-
bieten. Die Meldung des Kunden kann telefonisch während der go-e Geschäftszeiten, per e-Mail
an office@go-e.co oder per Kontaktformular auf der go-e Webseite erfolgen. go-e ist berechtigt
Einschränkungen zur Fehler-/Störungsbeseitigung und/oder Workarounds anzuwenden, sowie
die Behebung von Fehlern/Störungen bis zur Herausgabe eines Updates zu verschieben. Um
dieser Verpflichtung nachzukommen, ist die go-e GmbH berechtigt, die digitalen Zusatzdienste
wegen geplanter oder ungeplanter Wartungsarbeiten auszusetzen, weshalb go-e nicht garatiert,
dass die digitalen Dienste zu jedem beliebigen Zeitpunkt uneingeschränkt verfügbar sind.
31
31

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis