2.2 Mögliche Gefahrenstellen und Absicherungsmaßnahmen nach DIN EN 16005
Gefahrstelle
Quetsch- und Stoßgefahr beim
Schließen des Türflügels
Quetsch- und Stoßgefahr beim
Öffnen des Türflügels
Quetschgefahr auf der Bandseite
(zwischen Flügel und Rahmen)
Einziehgefahr zwischen Flügel
und Fußboden
Einziehgefahr zwischen Flügel
und Decke
Schnittgefahr
Stolpergefahr
Gefahr durch Bewitterung,
z.B. Glatteis vor der Tür, etc.
Gefahr durch Bedienungsfehler
Maßnahme getroffen
Niedrigenergiebetrieb
Niedrigenergiebetrieb
Die Quetschgefahr bandseitig
wird durch den Niedrigenergie-
betrieb nicht abgesichert. Beim
Bedienen der Tür ist darauf zu
achten, dass Personen nicht
versehentlich gequetscht
werden.
Sicherheitsabstände werden
eingehalten
Sicherheitsabstände werden ein-
gehalten
Einsatz von Sicherheitsglas in
Flügel und Seitenteil; keine
scharfen Kanten am Türflügel,
an der Türfüllung oder am Seiten-
teil (kombiniert)
keine Hindernisse im Durch-
gangsbereich; keine Schwelle
oder Stufe im Durchgangsbereich
(Schwellen und Absätze ≤ 12mm)
Schutz gegen äußere Witterungs-
einflüsse
Bedienung der Öffnungs-/
Schließfunktion nur für Berechtig-
te (Betreiber = „Bauherr") Einwei-
sung des Nutzerkreises (Bauherr,
Bewohner)
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Bemerkung
Diese Gefahrenstelle besteht
auch bei Drehtüren ohne Antrieb.
Es ist davon auszugehen, dass
Benutzer diese Gefahrenstelle
aus dem täglichen Umgang mit
manuellen Türen kennen. Auf
diese Gefahrenstelle hat der
Antriebshersteller in der Regel
keinen Einfluss.
Abstand kleiner 8 mm (wichtig für
Bodenleger!)
Dies muss bei der Pla-
nung berücksichtigt werden!
Abstand größer 25 mm.
Dies muss bei der Pla-
nung berücksichtigt werden!
Dies muss bei der Pla-
nung berücksichtigt werden!
Dies muss bei der Pla-
nung berücksichtigt werden!
Die Einbaulage der Tür ist
planerisch entsprechend zu
wählen, z.B. durch Einbau in der
Leibung, Schutz durch Vordach,
Einbau nicht auf Wetterseite, kein
Schlagschatten oder direkte Son-
nenbestrahlung.
Der Betreiber der Tür ist für den
sicheren Betrieb verantwortlich.