Inhaltsverzeichnis
5.8
Verkehrstechnische Ausrüstungen
(1) 2 Begrenzungsleuchten nach vorn
(2) 2 Warntafeln
(3) Seitlicher Reflektor
5.9
Zertifiziertes Kamerasystem
Ein zertifiziertes Kamerasystem dient zur Quer-
verkehrsbeobachtung.
Das zertifizierte Kamerasystem kann einen Ein-
weiser an Kreuzungen und Einmündungen er-
setzen.
Das Kamerasystem ersetzt nicht die Anforderun-
gen der Sichtfeldbetrachtung.
2 Kameras links und rechts an der Maschine.
Dies Position und Ausrichtung der Kameras darf
nicht verändert werden.
Beim Anschließen der Kamera auf die Verriege-
lung der Steckverbindung achten.
5.10
Nicht zertifiziertes Kamerasystem
Das nicht zertifizierte Kamerasystem dient zur
Umfeldbeobachtung und Rangierhilfe.
Bei Frontanbaugeräten dient es zur Querver-
kehrsbeobachtung. Das nicht zertifizierte Kame-
rasystem ersetzt nicht den Einweiser.
Die Maschine kann mit einer oder mehreren
Kameras ausgestattet werden.
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WARNUNG
Verletzungsgefahr bis hin zum Tod.
Wenn nur das Kamera-Display zur Überwachung des
Querverkehrs verwendet wird, können Personen oder Fahrzeuge
übersehen werden. Das Kamerasystem ist ein Hilfsmittel. Er
ersetzt nicht den Einweiser.
Verlassen Sie sich beim Einfahren in Kreuzungen oder Einmündun-
gen auf den Einweiser.
FT-P1502 BAG0237.1 12.21