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Einleitung Von Kondenswasser In Das Öffentliche Kanalnetz; Vorschriften Zur Kondenswasser-Neutralisation; Brötje Kondenswasser-Neutralisationseinrichtung - BROTJE WLS 24 Technische Information

Gas-brennwerttherme
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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
6.17 Einleitung von Kondenswasser in das öffentliche Kanalnetz

6.18 Vorschriften zur Kondenswasser-Neutralisation

6.19 BRÖTJE Kondenswasser-Neutralisationseinrichtung
32
Achtung!
Die Kondenswasserableitung aus angeschlossenen Abgasleitungs-Systemen von Drittanbietern
über das BRÖTJE Gas-Brennwertgerät ist nicht gestattet!
Das in einem Fremdsystem anfallende Kondensat muss vor dem Gas-Brennwertgerät durch eine
Kondensatfalle aufgefangen und abgeleitet werden! Lesen Sie dazu die Hinweise zur Kondens-
wasserableitung aus Fremdsystemen in Kapitel 12 „Abgasleitungs-Systeme"!
An der Kondensatsammelschale unterhalb des Wärmetauschers der BRÖTJE Gas-Brennwertge-
räte ist ein Siphon für Kondenswasser angeschlossen, der mit einem Schlauchanschluss ausge-
stattet ist. Über diese Ableitung wird das Kondenswasser dem Abwasserkanal über eine geeig-
nete Abflussleitung zugeführt. Weiterhin muss vor Installation geprüft werden, inwiefern die
vorhandene Abflussleitung für die Ableitung von saurem Kondenswasser geeignet ist.
Folgende Materialien sind für das Abführen von Kondenswasser geeignet:
- PVC-Hart-Rohr nach DIN 19534, Teil 3
- PVC-Rohr nach DIN 19538, Teil 10
- PE-HD-Rohr nach DIN 19535, Teil 1 und 2
- PE-HD-Rohr nach DIN 19537, Teil 1 und 2
- PP-Rohr nach DIN 19560, Teil 10
- ABS/ASA-Rohr nach DIN 19561, Teil 10
- Gussrohre nach DIN 19522 mit Innenemaillierung oder Beschichtung
- nicht rostende Stahlrohre mit bauaufsichtlichem Prüfbescheid
- Borosilicatglas-Rohre mit bauaufsichtlichem Prüfbescheid
Falls die vorhandene Abwasserleitung nicht für den Betrieb mit einem Gas-Brennwertgerät ge-
eignet ist, muss vor Einleitung in das Abwassersystem eine Neutralisation vorgenommen wer-
den.
Entsprechend dem Arbeitsblatt DWA A251 „Kondensate aus Brennwertkesseln" wird eine Neu-
tralisation erst ab einer Nennwärmebelastung von 200 kW gefordert. Bitte beachten Sie das Ar-
beitsblatt A251.
Dennoch kann es vorkommen, dass regional durch die Wasserbehörden eine Neutralisation ge-
fordert wird. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig vor der Installation mit den kommunalen Be-
hörden in Verbindung zu setzen, um sich über die örtlichen Bestimmungen zu informieren.
Weiterhin kann eine Neutralisation des Kondenswassers erforderlich sein, wenn Abwasserrohre
nicht säurebeständig sind und eine ausreichende Vermischung (Neutralisation) mit anderen Ab-
wässern nicht gewährleistet werden kann.
BRÖTJE bietet, entsprechend der Geräteleistung, verschiedene Neutralisationseinrichtungen als
Zubehör an, siehe Kapitel 11 „Kondenswasser-Neutralisation".
Die Neutralisationseinrichtung muss zwischen Gas-Brennwertgerät und Anschluss an die Ab-
wasserleitung montiert werden, sodass nur pH-neutrales Wasser in das Abflussrohr entlassen
wird. Sie kann unterhalb des Gas-Brennwertgeräts auf dem Boden oder an der Wand bzw. bei
bodenstehenden Gas-Brennwertgeräten teilweise auch im Gerät installiert werden. Über die
Nachfüllanzeige kann der Grad der Füllung überprüft werden.
Das Kondenswasser muss frei in einen Trichter ablaufen können. Zwischen Trichter und Abwas-
sersystem muss ein Geruchsverschluss installiert werden.
Besteht unterhalb des Kondenswasserabflusses keine Einleitungsmöglichkeit, empfiehlt BRÖTJE
eine Neutralisations- und Hebeanlage.
Die Neutralisationseinrichtungen müssen mindestens einmal jährlich überprüft werden. Da die
Kondenswassermenge je nach Anlagenbedingungen sehr unterschiedlich sein kann, ist nach der
WLS/WLC
7680482-06 02.22

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