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Garantie-Urkunde - Gigaset COMFORT 500A duo Bedienungsanleitung

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Garantie-Urkunde

Sofern nicht anders ausgezeichnet, räumt die Garantiegeberin (im Folgenden „Gigaset Communications")
dem Verbraucher (Kunden) unbeschadet seiner gesetzlichen Mängelrechte gemäß § 437 BGB (Gewährleis-
tungsrechte) gegenüber dem Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den im Folgenden aufgeführten Bedin-
gungen (Garantiebestimmungen) ein. Die Gewährleistungsrechte des Kunden werden durch diese Garantie
nicht eingeschränkt. Die Inanspruchnahme der Gewährleistungsrechte ist unentgeltlich. Diese Garantie stellt
eine Verpflichtung der Garantiegeberin zusätzlich zu den gesetzlich bestehenden unentgeltlichen Gewähr-
leistungsrechten bei Ansprüchen wegen Mängeln im Sinne der §§ 434, ff., 475, ff. BGB dar.
Garantiebestimmungen:
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemäßer Behandlung und/oder Nicht-
beachtung der Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom Kunden selbst erbrachte Leistungen
(z. B. Installation, Konfiguration, Softwaredownloads). Handbücher und ggf. auf einem separaten Daten-
träger mitgelieferte Software sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg, mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind innerhalb von zwei
Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an Gigaset Communications
zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum von Gigaset Communications über.
Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union erworbene Neugeräte. Diese werden von Gigaset
Communications nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik entsprechendes Gerät kostenlos
ausgetauscht oder repariert.
Garantiegeberin für gekaufte Geräte ist die Gigaset Communications GmbH, Frankenstrasse 2, D-46395
Bocholt.
Weitergehende oder andere Ansprüche aus dieser Herstellergarantie sind ausgeschlossen. Gigaset
Communications haftet nicht für Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn und den Verlust von
Daten, zusätzlicher vom Kunden aufgespielter Software oder sonstiger Informationen. Die Sicherung
derselben obliegt dem Kunden. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B.
nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verlet-
zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertrags-
pflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkt-
haftungsgesetz gehaftet wird.
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Gigaset Communications vor, dem Kunden den Austausch
oder die Reparatur in Rechnung zu stellen. Gigaset Communications wird den Kunden hierüber vorab
informieren.
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen
nicht verbunden.
Zur Einlösung und Geltendmachung dieser Garantie wenden Sie sich bitte an den Kundenservice der Garan-
tiegeberin. Die Rufnummer entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung.
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