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Garantie-Urkunde - Gigaset C530 IP Bedienungsanleitung

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Garantie-Urkunde

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängelansprüche gegenüber dem Ver-
käufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden Bedingungen eingeräumt:
u
Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations- und/oder Materialfeh-
lern innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden von Gigaset Com-
munications nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik entsprechendes Gerät kos-
tenlos ausgetauscht oder repariert. Für Verschleißteile (z. B. Akkus, Tastaturen, Gehäuse) gilt
diese Haltbarkeitsgarantie für 6 Monate ab Kauf.
u
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemäßer Behandlung und/
oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
u
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom Kunden selbst
erbrachte Leistungen (z. B. Installation, Konfiguration, Softwaredownloads). Handbücher
und ggf. auf einem separaten Datenträger mitgelieferte Software sind ebenfalls von der
Garantie ausgeschlossen.
u
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind innerhalb
von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen.
u
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an Gigaset Com-
munications zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum von Gigaset Communications
über.
u
Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union erworbene Neugeräte. Garantiegeberin für
in Belgien erworbene Geräte ist die Gigaset Communications Nederland BV, Werner Von Sie-
menstraat 11, 2712PN zoetermeer, Niederlande.
u
Weiter gehende oder andere Ansprüche aus dieser Herstellergarantie sind ausgeschlossen.
Gigaset Communications haftet nicht für Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn und
den Verlust von Daten, zusätzlicher vom Kunden aufgespielter Software oder sonstiger Infor-
mationen. Die Sicherung derselben obliegt dem Kunden. Der Haftungsausschluss gilt nicht,
soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsat-
zes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadens-
ersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den ver-
tragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrläs-
sigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
oder nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
u
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
u
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Gigaset Communications vor, dem Kunden den
Austausch oder die Reparatur in Rechnung zu stellen. Gigaset Communications wird den
Kunden hierüber vorab informieren.
u
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich bitte an Gigaset Communications. Die Rufnum-
mer entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung.
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