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Zulassung; Garantie-Urkunde - Gigaset AS300 Bedienungsanleitung

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Wir weisen darauf hin, daß ein Gigaset-Produkt, sofern es nicht von einem autorisierten Händlern im Inland ver-
kauft wird, möglicherweise auch nicht vollständig kompatibel mit dem nationalen Telefonnetzwerk ist. Auf der
Umverpackung (Kartonage) des Telefons, nahe dem abgebildeten CE-Zeichen, und auf der Unterseite der Basis
wird eindeutig darauf hingewiesen, für welches Land/welche Länder das jeweilige Gerät und das Zubehör ent-
wickelt wurde.
Wenn das Gerät oder das Zubehör nicht gemäß diesem Hinweis, den Hinweisen der Bedienungsanleitung oder
dem Produkt selbst genutzt wird, kann sich dies auf den Gewährleistungs- oder Garantieanspruch (Reparatur
oder Austausch des Produkts) auswirken.
Um von dem Gewährleistungsrecht/dem Garantieanspruch Gebrauch machen zu können, wird der Käufer des
Produkts gebeten, den Kaufbeleg beizubringen, der das Kaufdatum und das gekaufte Produkt ausweist.

Zulassung

Dieses Gerät ist für den analogen Telefonanschluss im
österreichischen Netz vorgesehen.
Länderspezifische Besonderheiten sind berücksich-
tigt.
Hiermit erklärt die Gigaset Communications GmbH,
dass dieses Gerät den grundlegenden Anforderun-
gen und anderen relevanten Bestimmungen der
Richtlinie 1999/5/EC entspricht.
Eine Kopie der Konformitätserklärung nach 1999/5/
EC finden Sie über folgende Internetadresse:
www.gigaset.com/docs.

Garantie-Urkunde

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner
Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer eine
Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden Bedin-
gungen eingeräumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die auf-
grund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern
innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen Defekt
aufweisen, werden von Gigaset Communications
nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der Tech-
nik entsprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht
oder repariert. Für Verschleißteile (z. B. Akkus, Tas-
taturen, Gehäuse) gilt diese Haltbarkeitsgarantie
für sechs Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der
Geräte auf unsachgemäßer Behandlung und/oder
Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Ver-
tragshändler oder vom Kunden selbst erbrachte
Leistungen (z. B. Installation, Konfiguration, Soft-
waredownloads). Handbücher und ggf. auf einem
separaten Datenträger mitgelieferte Software
sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg, mit Kauf-
datum. Garantieansprüche sind innerhalb von
zwei Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles
geltend zu machen.
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Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im
Rahmen des Austauschs an Gigaset Communicati-
ons zurückgeliefert werden, gehen in das Eigen-
tum von Gigaset Communications über.
Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union
erworbene Neugeräte. Garantiegeberin ist die
Gigaset Communications Austria GmbH, Erdber-
ger Lände 26, A - 1031 Wien.
Weitergehende oder andere Ansprüche aus dieser
Herstellergarantie sind ausgeschlossen. Gigaset
Communications haftet nicht für Betriebsunter-
brechung, entgangenen Gewinn und den Verlust
von Daten, zusätzlicher vom Kunden aufgespiel-
ter Software oder sonstiger Informationen. Die
Sicherung derselben obliegt dem Kunden. Der
Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend
gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsge-
setz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrläs-
sigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Ver-
letzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Scha-
densersatzanspruch für die Verletzung wesentli-
cher Vertragspflichten ist jedoch auf den ver-
tragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrläs-
sigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert
sich der Garantiezeitraum nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Giga-
set Communications vor, dem Kunden den Aus-
tausch oder die Reparatur in Rechnung zu stellen.
Gigaset Communications wird den Kunden hierü-
ber vorab informieren.
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil
des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen
nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich bitte
an Gigaset Communications. Die Rufnummer entneh-
men Sie bitte der Bedienungsanleitung.

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Diese Anleitung auch für:

As300a

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