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Garantie-Urkunde - Gigaset DESK 200 Bedienungsanleitung

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Garantie-Urkunde

Sofern nicht anders ausgezeichnet, räumt die Garantiegeberin (im Folgenden
„Gigaset Communications") dem Verbraucher (Kunden) unbeschadet seiner gesetzli-
chen Mängelrechte gemäß § 437 BGB (Gewährleistungsrechte) gegenüber dem Ver-
käufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den im Folgenden aufgeführten Bedingungen
(Garantiebestimmungen) ein. Die Gewährleistungsrechte des Kunden werden durch
diese Garantie nicht eingeschränkt. Die Inanspruchnahme der Gewährleistungs-
rechte ist unentgeltlich. Diese Garantie stellt eine Verpflichtung der Garantiegeberin
zusätzlich zu den gesetzlich bestehenden unentgeltlichen Gewährleistungsrechten
bei Ansprüchen wegen Mängeln im Sinne der §§ 434, ff., 475, ff. BGB dar.
Garantiebestimmungen:
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemäßer Behand-
lung und/oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom Kunden selbst
erbrachte Leistungen (z. B. Installation, Konfiguration, Softwaredownloads). Handbü-
cher und ggf. auf einem separaten Datenträger mitgelieferte Software sind ebenfalls
von der Garantie ausgeschlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg, mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind
innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an Gigaset
Communications zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum von Gigaset Com-
munications über.
Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union erworbene Neugeräte. Diese wer-
den von Gigaset Communications nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der Tech-
nik entsprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht oder repariert. Garantiegeberin ist
die Gigaset Communications GmbH, Frankenstr. 2, D-46395 Bocholt.
Weitergehende oder andere Ansprüche aus dieser Herstellergarantie sind ausge-
schlossen. Gigaset Communications haftet nicht für Betriebsunterbrechung, entgan-
genen Gewinn und den Verlust von Daten, zusätzlicher vom Kunden aufgespielter
Software oder sonstiger Informationen. Die Sicherung derselben obliegt dem Kun-
den. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach
dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit,
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Ver-
letzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorher-
sehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt
oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach
dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Gigaset Communications vor, dem Kun-
den den Austausch oder die Reparatur in Rechnung zu stellen. Gigaset Communica-
tions wird den Kunden hierüber vorab informieren.
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehen-
den Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung und Geltendmachung dieser Garantie wenden Sie sich bitte an den
Kundenservice der Garantiegeberin. Die Rufnummer entnehmen Sie bitte der Bedie-
nungsanleitung.

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