Installation
Die Installationsarbeiten, die eventuelle Umrüstung auf Gas oder auf von der Voreinstellung
abweichende Stromspannungen, die Aufstellung der Anlage und der Geräte, die Belüftung, der
Rauchabzug und die eventuellen Wartungen müssen gemäß den Anweisungen des Herstellers und
unter Einhaltung der geltenden Vorschriften von Fachpersonal durchgeführt werden. Weiters sind
die in Folge angeführten Bestimmungen zu beachten (DE):
DVGW-Arbeitsblatt G600 TRGI (Technische Regeln für Gasinstallationen)
TRF-Technische Regeln für Flüssiggas
DVGW-Arbeitsblatt G634 Installation von Groß-küchen-Gebrauchseinrichtungen
Einschlägige Unfallverhütungsvorschriften VGB 77
Geltende VDE-Vorschriften
Einschlägige Rechtsverordnungen wie Landes-bau ordnungen und Feuerungsverordnungen
Bestimmungen des Gasversorgungsunterneh-mens (GVU)
Bauaufsichtliche Richtlinien über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungs-
anlagen
Sicherheitsregeln für Küchen ZH 1/37
DIN 18160 Teil 1 "Hausschornsteine"
Richtlinie "Raumlufttechnische Anlagen für Küchen"VDI 2052
Richtlinien für die Verwendung von Flüssiggas ZH 1/455
Vorschriften der TrinkWasserversorgung
Für weitere Länder auf die örtlichen Richtlinien beachten:
Vorschirften der Gasgesellschaft
Örtliche Bauverordnungen und Feuerschutzvorschriften
Geltende Unfallverhütungsgesetze
Bestimmungen der Gasversorgungsstelle
Elektrische Normen
Die jeweils gültigen Brandverhütungsvorschriften
Rauchabzug
Die Geräte werden in zwei Typen unterteilt:
Gasbetriebene Geräte Typ "A1"
Für diese Geräte ist bezüglich der Ableitung der bei der Verbrennung entstehenden Abgase keine
direkte Verbindung mit einem Abzugsrohr erforderlich. Diese Verbrennungsabgase müssen jedoch in
dafür bestimmte Abzugshauben oder ähnliche Vorrichtungen, die mit einem leistungsfähigen Kamin
oder mit einer Abzugsöffnung direkt ins Freie verbunden sind, abgeleitet werden. Bei Fehlen obiger
Einrichtungen ist der Einsatz einer direkt mit dem Freien verbundenen Luftabsauganlage zulässig,
deren Leistung nicht unter dem in Tabelle 1 angeführten Wert liegen darf. Dieser Wert ist um den
notwendigen Luftaustausch für das Wohlbefinden der Arbeitnehmer gemäß den geltenden
Vorschriften zu erhöhen. (Insgesamt ungefähr 35 m3/h pro kW installierte Gasleistung).
Gasbetriebene Geräte Typ "B21"
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