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Pa-Messung; Nulllinie Der Druckverlaufsaufzeichnung - Dräger FG7000 Bedienungsanleitung

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Bedienungsanleitung Dräger FG7000

9.5 4 Pa-Messung

Bei gleichzeitigem Betrieb von raumluftabhängigen Feuerstätten und Luft absaugenden Ein-
richtungen ist ein Unterdruck von mehr als 4 Pa als gefährlich zu bezeichnen. Bei Betrieb
von raumluftunabhängigen Feuerstätten für feste Brennstoffe ist im Regelfall ein Unterdruck
von mehr als 8 Pa unzulässig. Die Messzeit einer 4 Pa-Messung beträgt 180 Sekunden.
Für die Durchführung der 4 Pa-Messung sind der optionale Drucksensor EPL005 (500 Pa)
und 2 gleich lange Kapillarschläuche erforderlich.
Angezeigt werden der aktuelle Druckmesswert und das Koordinatensystem für die 4-Pa-
Messung. Dabei wird horizontal (x-Achse) der zeitliche Verlauf (0 bis 180 Sekunden) aufge-
tragen und vertikal (y-Achse) der Druckmesswert (-12 bis +4 Pascal).
Drucksensor EPL005 an den Anschluss E1 des FG7000 anschließen.

9.5.1 Nulllinie der Druckverlaufsaufzeichnung

Die beiden 3m Kapillarschläuche an die Druckmesseingänge des Druck-
sensors EPL005 anschließen.
Referenz = (P-) Anschluss
Aufstellraum = (P+) Anschluss
Fenster, ggf. Rollladen des Aufstellraumes öffnen und einen Kapillar-
schlauch (für Referenzdruck) nach draußen verlegen. Nullpunkt der
Messwertanzeige kontrollieren und ggf. zu Null setzen.
Nach Start 30 Sekunden bei geöffnetem Fenster bzw. Außentür war-
ten, um die Nulllinie zu registrieren.
Angezeigt werden der aktuelle Druckmesswert und die verstrichene
Messzeit.
Im Koordinatensystem wird der Druckverlauf aufgezeichnet.
Das FG7000 meldet akustisch den Ablauf von 30 Sekunden. Mit Stop
kann die Druckverlaufsaufzeichnung unterbrochen werden.
Die Feuerstätte(n) in Betrieb nehmen und die maximale Leistung ein-
stellen. Bei handbeschickten Feuerstätten für feste Brennstoffe muss
der Volllastbetrieb erreicht sein.
Alle vorhandenen Luft absaugenden Einrichtungen sind in Betrieb zu
nehmen. Dabei muss die Messung den ungünstigsten Zustand erfas-
sen, d.h. die Beurteilung ist mit der höchsten Leistungsstufe der Luft
absaugenden Einrichtungen durchzuführen. In den Fällen, in denen
sich die Entlüftungseinrichtung nicht im gleichen Raum wie die Feuer-
stätte befindet, sind alle Türen und Öffnungen zwischen dem Aufstell-
raum der Feuerstätte und der Entlüftungseinrichtung offen zu halten.
Der Nullpunkt sollte sich nach der Inbetriebnahme von Feuerstätte und Luft absaugenden
Einrichtungen bei geöffnetem Fenster bzw. Außentür des Aufstellraumes nicht verändern.
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