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Außerbetriebnahme, Demontage und Entsorgung
11 Außerbetriebnahme, Demontage und Entsorgung
Die Außerbetriebnahme und Demontage des Ladesystems darf nur von einer qualifizierten Elektrofachkraft
durchgeführt werden.
Dabei müssen die nationalen gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften beachtet werden.
GEFAHR
Gefahr durch elektrischen Strom
Das Berühren von stromführenden Teilen führt zum Stromschlag mit schweren Verletzungen oder Tod als
Folge.
Arbeiten an elektrischen Komponenten nur durch eine Elektrofachkraft und nach elektrotechnischen
Regeln ausführen lassen.
Spannungsfreiheit sicherstellen und geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
1.
Ladeprozesse ordnungsgemäß beenden.
2.
Ladesystem spannungsfrei schalten.
Freischalten über den oder die intern verbauten Sicherheitselemente wie z.B. MCB, RCD und den
etwaig verbauten Hauptschalter.
Freischalten an dem vorgelagerten Sicherungsorgan des Ladesystems.
Die Demontage darf erst erfolgen, nachdem die Spannungsfreiheit festgestellt wurde und geeignete
Schutzmaßnahmen getroffen wurden.

11.1 Entsorgung

Ein Ladesystem enthält Materialien, die der Wiederverwertung zugeführt werden können. Zum Schutz der
Umwelt und der menschlichen Gesundheit muss die Entsorgung nach den landesüblichen Gesetzen und nach
ökologischen Gesichtspunkten erfolgen.
Vorgaben der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU beachten.
Ladesystem entsprechend den geltenden örtlichen Umweltvorschriften entsorgen.
Zerlegte Bestandteile der Wiederverwertung zuführen.
HINWEIS
Eine falsche oder nachlässige Entsorgung verursacht Umweltverschmutzungen.
Bei Fragen zur umweltgerechten Entsorgung Auskunft von den örtlichen Kommunalbehörden,
Entsorgungsfachunternehmen oder dem Hersteller einholen.
94
A01Axxxxxx.xx | 01
2021-11

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