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Das Tätig Werdende Personal; Der Arbeitsplatz - Flott Plus-Serie Betriebsanleitung

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Hinweis
Veränderungen, An- und Umbauten der Maschine, die die Sicherheit beein-
trächtigen, sind grundsätzlich verboten. Sie bedürfen der schriftlichen Ge-
nehmigung der Arnz FLOTT GmbH Werkzeugmaschinen.
Verwenden Sie nur Original-Ersatzteile, wenn Sie Bauteile der Maschine aus-
tauschen müssen. Nur mit Original-Ersatzteilen bleiben Funktion und Sicher-
heit der Maschine erhalten.
2.1.4
Das tätig werdende Personal
Nur beauftragtes und unterwiesenes Personal darf an und mit der Maschine
arbeiten.
Nicht beauftragten Personen ist die Bedienung der Maschine zu verbieten.
Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder in einer Ausbildung be-
findliches Personal darf nur unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen, beauf-
tragten Person an der Maschine arbeiten.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur
an der Maschine arbeiten.
Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung oder den Betriebsmitteln der Ma-
schine dürfen nur von Fachpersonal ausgeführt werden.
Der zuständige Vorgesetzte muss das Bedienungspersonal in regelmäßigen
Zeitabständen, mindestens einmal jährlich, über arbeitssicheres Verhalten
unterweisen. Die Unterweisungen sind aktenkundig zu machen und von den
unterwiesenen Personen zu unterschreiben.
Das Bedienungspersonal muss Veränderungen am Betriebsverhalten der Ma-
schine seinem zuständigen Vorgesetzten unverzüglich mitteilen. Dies gilt vor
allem, wenn die Sicherheit der Maschine nicht mehr gewährleistet ist.
Das Personal darf an der Maschine keine offenen Haare, lose Kleidung oder
Schmuck einschließlich Ringe tragen.
Das Personal muss eine persönliche Schutzausrüstung tragen, soweit es er-
forderlich oder durch eine Vorschrift geregelt ist.
2.1.5

Der Arbeitsplatz

Nehmen Sie nur Arbeitsplätze ein, die für die Bedienung oder Wartung der
Maschine vorgesehen sind. Die Arbeitsplätze müssen stets trocken, sauber
und übersichtlich sein. Die Maschine muss stets von allen Seiten zugänglich
sein.
In der Nähe der Arbeitsplätze dürfen keine leicht entflammbaren oder explosi-
ven Stoffe gelagert werden. Der Arbeitsraum ist so zu belüften, dass sich kei-
ne gesundheitsschädlichen oder leicht entzündbaren Gemische oder Gase in
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im Rahmen ihrer Ausbildung,
nach erfolgter, eingehender Unterweisung und
unter Anleitung und Kontrolle eines dazu besonders Beauftragten
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Sicherheitshinweise
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