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Sicherheit; Sicherer Betrieb - FORST TR6 D Benutzerhandbuch

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Sicherheit

Sicherer Betrieb

Stellen Sie vor dem Einsatz dieser Maschine sicher, dass sie in ihrer Bedienung geschult
wurden und diese einwandfrei beherrschen. Kennen Sie die Lage aller Sicherheitsfunktionen
und wissen Sie, wie Sie diese nutzen. Wissen Sie, wie Sie den Einzug steuern und die
Maschine im Notfall anhalten. Seien Sie mit den Gefahren und sicheren Arbeitsmethoden
vertraut, um Verletzungen sowie Sach- und Maschinenschäden zu vermeiden. Beachten Sie
auch die gesetzlichen Beschränkungen bezüglich Personal und Gespannbetrieb mit
Zugfahrzeugen.
1. Das Mindestalter für Bedienungspersonal beträgt 18 Jahre. Personal im Alter von 16
Jahren kann die Maschine für Schulungszwecke unter Aufsicht einer entsprechend
ausgebildeten Person von mindestens 18 Jahren bedienen.
2. Bediener und Personal, die diese Maschine bedienen, dürfen nicht unter dem
Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stehen, die das Urteilsvermögen,
die Konzentration oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen. Übermäßige Müdigkeit
stellt auch ein Risiko dar.
3. Beim Einsatz werden Holzschnitzel und Schmutz mit erheblicher Kraft aus dem
Auswerfer gestoßen und können bis zu 10 m fliegen. Stellen Sie sicher, dass der
Auswerfer die Holzschnitzel an einen sicheren Ort lenkt, so dass niemand verletzt
oder Eigentum beschädigt werden kann. Richten Sie den Auswerfer nicht auf
Straßen oder öffentliche Verkehrswege.
4. Halten Sie um die Maschine herum eine Sperrzone von 10 m ein und kennzeichnen
Sie diese eindeutig, wenn Sie in einem öffentlich zugänglichen Bereich arbeiten.
Halten Sie diesen Bereich von Materialanhäufung frei.
5. Stellen Sie sicher, dass die Maschine auf einem ebenen, waagrechten und stabilen
Boden steht und sich beim Einsatz nicht bewegen oder kippen kann. Verwenden Sie
ggf. Unterlegkeile.
6. Halten Sie Kinder und Tiere vom Arbeitsbereich fern.
7. Der Maschinenbediener muss Schutzausrüstung tragen:
a. Kettensägen-Schutzhelm (EN 397) mit Gittervisier (EN 1731)
b. Richtig bemessener Gehörschutz (EN 352)
c. Arbeitshandschuhe mit elastischen Bündchen.
d. Schuhe mit Stahlkappe (EN345-1)
e. Anliegende, strapazierfähige und schlaufenfreie Kleidung.
Warnschutzkleidung (EN 471), falls erforderlich.
f.
Ggf. Atemschutzmaske. Bestimmtes Pflanzenmaterial kann schädlichen
Staub und giftige Dämpfe freisetzen. Dies kann zu Atemproblemen oder
schweren Vergiftungen führen. Überprüfen Sie vor Beginn das zu
verarbeitende Material.
g. Tragen Sie KEINE Ringe, Armbänder, Uhren, Schmuck oder Dinge, die sich
im Material, das der Maschine zugeführt wird, verfangen und Sie somit in die
Maschine ziehen könnte.
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