Gesetzlich vorgeschriebenes Typenschild des Herstellers
Informationen zum gesetzlich vorgeschriebenen Typenschild des Herstellers entsprechend
der Reihenfolge von oben nach unten ist wie folgt:
1. Produktionsunternehmen.
2. Typengenehmigungsnummer des Fahrzeugs und Baujahr.
3. 17-stellige Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN) Bau.
4. Zulässiges Gesamtgewicht (zGG).
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