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Sicherheit; Sicherer Betrieb - FORST XR8p Benutzerhandbuch

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Sicherheit

Sicherer Betrieb

Stellen Sie vor dem Einsatz dieser Maschine sicher, dass sie in ihrer Bedienung geschult wurden
und diese einwandfrei beherrschen. Kennen Sie die Lage aller Sicherheitsfunktionen und wissen
Sie, wie Sie diese nutzen. Wissen Sie, wie Sie den Einzug steuern und die Maschine im Notfall
anhalten. Seien Sie mit den Gefahren und sicheren Arbeitsmethoden vertraut, um Verletzungen
sowie Sach- und Maschinenschäden zu vermeiden. Beachten Sie auch die gesetzlichen
Beschränkungen bezüglich Personal und Gespannbetrieb mit Zugfahrzeugen.
1. Das Mindestalter für Bedienungspersonal beträgt 18 Jahre. Personal im Alter von 16
Jahren kann die Maschine für Schulungszwecke unter Aufsicht einer entsprechend
ausgebildeten Person von mindestens 18 Jahren bedienen.
2. Bediener und Personal, die diese Maschine bedienen, dürfen nicht unter dem Einfluss
von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stehen, die das Urteilsvermögen, die
Konzentration oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen. Übermäßige Müdigkeit stellt
auch ein Risiko dar.
3. Beim Einsatz werden Holzschnitzel und Schmutz mit erheblicher Kraft aus dem
Auswerfer gestoßen und können bis zu 10 m fliegen. Stellen Sie sicher, dass der
Auswerfer die Holzschnitzel an einen sicheren Ort lenkt, so dass niemand verletzt oder
Eigentum beschädigt werden kann. Richten Sie den Auswerfer nicht auf Straßen oder
öffentliche Verkehrswege.
4. Halten Sie um die Maschine herum eine Sperrzone von 10 m ein und kennzeichnen Sie
diese eindeutig, wenn Sie in einem öffentlich zugänglichen Bereich arbeiten. Halten Sie
diesen Bereich von Materialanhäufung frei.
5. Stellen Sie sicher, dass die Maschine auf einem ebenen, waagrechten und stabilen
Boden steht und sich beim Einsatz nicht bewegen oder kippen kann. Verwenden Sie
ggf. Unterlegkeile.
6. Halten Sie Kinder und Tiere vom Arbeitsbereich fern.
7. Der Maschinenbediener muss Schutzausrüstung tragen:
a. Kettensägen-Schutzhelm (EN 397) mit Gittervisier (EN 1731).
b. Richtig bemessener Gehörschutz (EN 352).
c. Arbeitshandschuhe mit elastischen Bündchen.
d. Schuhe mit Stahlkappe (EN345-1).
e. Anliegende, strapazierfähige und schlaufenfreie Kleidung. Warnschutzkleidung
(EN 471), falls erforderlich.
f.
Ggf. Atemschutzmaske. Bestimmtes Pflanzenmaterial kann schädlichen Staub
und giftige Dämpfe freisetzen. Dies kann zu Atemproblemen oder schweren
Vergiftungen führen. Überprüfen Sie vor Beginn das zu verarbeitende Material.
g. Tragen Sie KEINE Ringe, Armbänder, Uhren, Schmuck oder Dinge, die sich im
Material, das der Maschine zugeführt wird, verfangen und Sie somit in die
Maschine ziehen könnte.
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