Der Betreiber muss brandschutztechnische Schutzeinrichtungen wie z.B. geeignete
–
Handfeuerlöscher in vorgeschriebener Anzahl und Größe an gut erreichbaren Stellen anbringen und
die Mitarbeiter im Brandschutz unterweisen.
Warnhinweise aus der Dokumentation von Zulieferbaugruppen sind zu beachten und in die
–
arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilungen zu integrieren.
Bei Einbau des Gerätes in eine Anlage hat der Betreiber sicheren Zugang mit Treppen Bühnen und
–
Geländer gemäß EN 14122-1-3 zu gewährleisten.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass die zulässigen Betriebsparameter (siehe
–
Technische Daten)
nicht überschritten werden.
Anschlüsse:
Vor dem Betreiben der Maschine mit dem Gerät ist vom Betreiber sicherzustellen, dass bei der
Montage und Inbetriebnahme, wenn diese vom Betreiber selbst durchgeführt werden, die örtlichen
Vorschriften beachtet werden.
Hydraulische Anschlüsse müssen die Anforderungen der DIN EN ISO 4413 erfüllen
–
Pneumatische Anschlüsse müssen die Anforderungen der DIN EN ISO 4414 erfüllen.
–
Erdungsmaßnahmen vor der Inbetriebnahme des Gerätes einschließlich des Behälters durchführen
–
und überprüfen.
HINWEIS ZUM EXPLOSIONSSCHUTZ
Personen, die in explosionsgefährdeten Bereichen arbeiten, sind regelmäßig über die
Notwendigkeit von Erdungsmaßnahmen zu unterweisen und auf typische Erdungsfehler
(z.B. nachträgliches Erden bereits aufgeladener Gegenstände oder Einrichtungen)
besonders hinzuweisen.
HINWEIS ZUM EXPLOSIONSSCHUTZ
Durch den Betrieb des Gerätes in einem Behälter sind die sich daraus ergebenden
Zündgefahren „Mechanisch erzeugte Funken" (siehe
Elektrizität" (siehe
einer Gefährdungsbeurteilung bzw. Risikobeurteilung zu betrachten.
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Abschnitt 3.4
Reinigungsmedien) durch den Verwender im Rahmen
Original-Betriebs-/Montageanleitung 2020/03
Behälterreinigungssystem TANKO®EX-R64T
Abschnitt 3.3
Abschnitt 5.2 Einbau
und „Statische
2 Sicherheit