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AWH TANKO EX-R64T Betriebs-/Montageanleitung Seite 21

Mit reinigungsgeräten tanko ex-rb-30 oder tanko ex-s30
Inhaltsverzeichnis

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Behälterreinigungssystem TANKO®EX-R64T
Eine ständige Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze, auch hinsichtlich der Temperatur-
bedingungen des Mediums und des Einsatzorts (Absturz), ist durchzuführen. Die Maßnahmen sind in
Betriebsanweisungen zu fixieren. Das Personal ist dementsprechend zu unterweisen.
Die Aufsichtsführenden haben die Einhaltung der Maßnahmen aus den Betriebsanweisungen zu
kontrollieren.
Der Betreiber muss während der gesamten Einsatzzeit des Gerätes prüfen, ob die von ihm erstellten
Betriebsanweisungen dem aktuellen Stand der Regelwerke entsprechen und diese, falls erforderlich,
anpassen.
Der Betreiber muss die Zuständigkeiten des Personals (z.B. für das Bedienen, Warten und Reinigen)
eindeutig regeln und festlegen.
Der Betreiber darf nur ausreichend qualifiziertes und autorisiertes Personal an dem Gerät arbeiten
lassen.
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter, die mit dem Gerät umgehen, die Anleitung
gelesen und verstanden haben.
Darüber hinaus muss er das Personal in regelmäßigen Abständen nachweislich schulen und über
Gefahren informieren.
Der Betreiber muss an der Anlage für eine ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung gemäß den örtlich
geltenden Arbeitsschutzvorschriften sorgen, um Gefahren durch mangelnde Beleuchtung zu
vermeiden.
Der Betreiber muss dem Personal die persönliche Schutzausrüstung bereitstellen und dafür Sorge
tragen, dass diese auch benutzt wird (siehe
Der Betreiber muss sicherstellen, dass der Gefahrenbereich der übergeordneten Anlage, in welche
das Gerät eingebaut ist, für unbefugte Personen nicht zugänglich ist.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass keine Personen an dem Gerät arbeiten, deren
Reaktionsfähigkeit durch Drogen, Alkohol, Medikamente oder Ähnliches beeinträchtigt ist.
Der Betreiber muss Personengruppen, die nicht für den direkten Umgang mit dem Gerät vorgesehen
sind (z.B. Besuchergruppen), durch entsprechende Maßnahmen über drohende Gefährdungen
informieren.
Der Betreiber ist verpflichtet, das Gerät immer nur in einwandfreiem Zustand zu betreiben.
Überall dort, wo hohe pneumatische Drücke entstehen, kann es zu einem plötzlichen Versagen oder
zu Beschädigungen der Leitungen und Anschlüsse kommen. Dies bedeutet eine Gefährdung. Der
Betreiber muss das Bedien- und Wartungspersonal mindestens einmal jährlich bezüglich der
auftretenden Gefährdungen unterweisen.
Die für das Einrichten, Prüfen, Stillsetzen (einschließlich Stillsetzen im Notfall), Betreiben, Warten,
Reinigen und Instandhalten erforderlichen Schalt- und Sicherheitseinrichtungen sind vom Errichter
der Gesamtanlage zu installieren.
Der Betreiber muss die Trennung der Energiequellen der übergeordneten Anlage technisch so
gestalten, dass die im
Der Betreiber muss die Intervalle für Inspektionen und Kontrollmaßnahmen umgebungs- und
medienabhängig festlegen und einhalten.
2 Sicherheit
Abschnitt 2.4.1 Persönliche
Abschnitt 7.2
aufgeführte Abschalt-Prozedur eingehalten werden kann.
Original-Betriebs-/Montageanleitung 2020/03
Schutzausrüstung).
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