Allgemeines
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Allgemeines
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Bestimmungsgemäßer Einsatz
Das Gerät (FTZ‐GBA) ist ausschließlich geeignet zum Greifen und Versetzen von, an den Greifflächen
parallelen und unverschmutzten, Beton‐Schutzwandelementen mit speziell angeformten Seitenflächen
innerhalb des zulässigen Greifbereichs.
In Verbindung mit einem Hebezeug/Trägergerät wie z.B. Bagger oder Kräne.
Das Versetzen von Beton‐ Schutzwandelementen mit konisch zulaufenden Seitenflächen ist nur bedingt
und nur nach vorheriger Einzelfreigabe des Geräte‐Herstellers möglich!
ACHTUNG: Das Arbeiten mit diesem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen ( Kapitel
„Sicherheit im Betrieb")!
Es dürfen nur Steinelemente mit parallelen und ebenen Greifflächen gegriffen werden!
Ansonsten besteht Abrutschgefahr!
NICHT ERLAUBTE TÄTIGKEITEN:
Eigenmächtige Umbauten am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten Zusatzvorrichtungen
gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich verboten!!
Die Tragfähigkeit (WLL) und Nennweiten/Greifbereiche des Gerätes dürfen nicht überschritten werden.
Alle nicht bestimmungsgemäßen Transporte mit dem Gerät sind strengstens untersagt:
das Transportieren von Menschen und Tieren.
das Greifen und Transportieren von Baustoffpaketen,
Gegenständen und Materialien, die nicht in dieser Betriebsanleitung
beschrieben sind.
das Anhängen von Lasten mit Seilen, Ketten o.ä. an dem Gerät.
das Greifen von Greifgütern mit Verpackungsfolie, da dabei
Abgleitgefahr besteht.
das Greifen von Greifgütern mit behandelten Oberflächen (wie
Lackierung, Beschichtung u. dergleichen), da dies zur Verminderung
des Reibwertes zwischen Greifbacken und Greifgut führt.
Abgleitgefahr!
das Greifen und Transportieren von runden Greifgütern, da dabei
Abgleitgefahr besteht.
(Abbildung rechts)
Steinlagen, die „Füße", „Bäuche" oder „blinde Abstandshalter"
haben.
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