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Allgemeines; Bestimmungsgemäßer Einsatz - probst FTZ-GBA Betriebsanleitung

Fertigteilzange
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Allgemeines

 
 
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Allgemeines 
 
3.1
Bestimmungsgemäßer Einsatz 
 
Das Gerät (FTZ‐GBA) ist ausschließlich geeignet zum Greifen und Versetzen von, an den Greifflächen 
parallelen und unverschmutzten, Beton‐Schutzwandelementen mit speziell angeformten Seitenflächen 
innerhalb des zulässigen Greifbereichs. 
In Verbindung mit einem Hebezeug/Trägergerät wie z.B. Bagger oder Kräne. 
Das Versetzen von Beton‐ Schutzwandelementen mit konisch zulaufenden Seitenflächen ist nur bedingt 
und nur nach vorheriger Einzelfreigabe des Geräte‐Herstellers möglich! 
ACHTUNG: Das Arbeiten mit diesem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen ( Kapitel 
„Sicherheit im Betrieb")! 
 
 
Es dürfen nur Steinelemente mit parallelen und ebenen Greifflächen gegriffen werden!  
Ansonsten besteht Abrutschgefahr! 
 
 
 
NICHT ERLAUBTE TÄTIGKEITEN: 
 
 
 
Eigenmächtige Umbauten am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten Zusatzvorrichtungen 
gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich verboten!!  
 
Die Tragfähigkeit (WLL) und Nennweiten/Greifbereiche des Gerätes dürfen nicht überschritten werden. 
 
Alle nicht bestimmungsgemäßen Transporte mit dem Gerät sind strengstens untersagt: 
 
das Transportieren von Menschen und Tieren. 
das Greifen und Transportieren von Baustoffpaketen, 
Gegenständen und Materialien, die nicht in dieser Betriebsanleitung 
beschrieben sind. 
das Anhängen von Lasten mit Seilen, Ketten o.ä. an dem Gerät. 
das Greifen von Greifgütern mit Verpackungsfolie, da dabei 
Abgleitgefahr besteht. 
das Greifen von Greifgütern mit behandelten Oberflächen (wie 
Lackierung, Beschichtung u. dergleichen), da dies zur Verminderung 
des Reibwertes zwischen Greifbacken und Greifgut führt. 
Abgleitgefahr! 
das Greifen und Transportieren von runden Greifgütern, da dabei 
Abgleitgefahr besteht.  
(Abbildung rechts)   
Steinlagen, die „Füße", „Bäuche" oder „blinde Abstandshalter" 
haben. 
 
5310.0356 
 
 
 
 
 
V2 
8 / 17
 
DE 

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