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Fermax DETECTA-6 Installationshandbuch Seite 6

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DETECTA-6
DETECTA-6
VORSCHRIFTEN
Installation und Wartung von Apparaten, Geräten und Sicherheitssystemen.
1. Die Installation und Wartung von elektronischen Sicherheits- und Alarmsystemen gegen
Diebstahl und Einbruch dürfen nur von autorisierten Firmen durchgeführt werden.
Die Überwachung und Prüfung der eingehenden Alarmmeldungen und Weiterleitung an
die lokalen Notfall- und Sicherheitsdienste muss von Wach- und Sicherheitsfirmen
durchgeführt werden, die auf die Überwachung von Alarmsystemen spezialisiert sind.
2. Die Installation von automatischen Wahlmechanismen, um Alarme unmittelbar zu den
lokalen Notfall- und Sicherheitsdiensten weiterzuleiten, ist verboten.
3. Die installierten Alarmgeräte und Sicherheitseinrichtungen müssen die
Sicherheitsbestimmungen erfüllen, um zu verhindern, dass Dritte geschädigt oder gestört
werden (die Anlage Detecta-6 erfüllt alle geltenden Bestimmungen).
4. Nach der Durchführung der Installation durch autorisierte Fachleute, führt die die
Installation durchführende Firma die erforderlichen Prüfungen durch, um zu testen, ob die
gewünschten Sicherungsmaßnahmen gewährleistet sind. (Im vorliegenden Handbuch
finden Sie ein Protokoll zur Durchführung des Test- und Prüfverfahrens.)
5. Falls die Anlage an eine Alarmzentrale angeschlossen wird, ist die beauftragte Firma
dafür verantwortlich, die periodischen Überprüfungen und Wartungsarbeiten usw.
durchzuführen, die im Vertrag vorgesehen sind.
6. Falls die Anlage nicht an eine Alarmzentrale angeschlossen wird, muss vorab eine
Zertifizierung durch einen autorisierten Installateur vorgenommen werden, der darüber
hinaus eine periodische Prüfung und Wartung der Anlage durchzuführen hat (ein
Wartungsheft für die Anlage Detecta-6 wird beigelegt).
Erfüllung der Richtlinien der Alarmzentrale Detecta-6
Die Anlage wurde so konzipiert, dass das Design und die Herstellung alle Sicherheits-
und Gesundheitsvorschriften, die von den Europäischen Richtlinien abgeleitet werden,
erfüllt:
89/336/ CEE
73/23 CEE
93/68 CEE
EN 50 131
EN 50 136-1
EN 300.220
TBR21
Zugang zum gewählten Telefonnetz
Diese Erklärung verliert dann Ihre Gültigkeit, wenn Änderungen am Produkt ohne unsere
Zustimmung vorgenommen werden.
Diese Anlage wurde konzipiert für den privaten, kommerziellen Gebrauch sowie
kleinindustrielle Betriebe.
Seite 6
Allgemeine Richtlinien über die elektromagnetische Kompatibilität
Niederspannungsrichtlinie
Änderung der Richtlinie 73/23/CEE
Anforderungen an Alarmsysteme für Gebäudesicherung
Alarmübertragungssysteme
Funkanlagen mit geringer Sendeleistung ohne Lizenz

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