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Switch ON HT-G0201 Bedienungsanleitung Seite 11

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  • DEUTSCH, seite 4
Für die Langlebigkeit des Schneidsystems
muss dieses von Zeit zu Zeit etwas geölt wer-
den. Verwenden Sie hierfür das mitgelieferte
Klingenöl oder anderes säurefreies Öl, wie z. B.
Nähmaschinenöl.
• Geben Sie einen Tropfen Öl auf das Schneid-
system.
• Schalten Sie das Gerät für einige Sekunden
ein, damit sich das Öl gleichmäßig verteilt.
• Schalten Sie das Gerät aus und wischen Sie
überschüssiges Öl gegebenenfalls mit einem
weichen Tuch ab.
Aufbewahrung
• Lagern Sie das Gerät und das Zubehör an
einem sauberen, staubfreien und trockenen
Ort.
• Nutzen Sie für eine längere Lagerung oder
einen Transport den mitgelieferten Aufbe-
wahrungsbeutel.
Hinweis:
Der Aufbewahrungsbeutel ist für das Gerät
und das Zubehör inklusive Ladestation vorge-
sehen.
Entsorgung
Verpackung entsorgen
Die Produktverpackung besteht aus recycling-
fähigen Materialien. Entsorgen Sie die Verpa-
ckungsmaterialien entsprechend ihrer Kenn-
zeichnung bei den öffentlichen Sammelstellen
bzw. gemäß den landesspezifischen Vorgaben.
Altgerät entsorgen
Wenn Sie das Elektrogerät nicht mehr
verwenden wollen, geben Sie es bei
einer öffentlichen Sammelstelle für
Elektroaltgeräte kostenlos ab. Elektroaltgeräte
dürfen in keinem Fall in die Restabfalltonnen
gegeben werden (siehe Symbol).
Akku entsorgen
Akkus und Batterien dürfen nicht im
Restmüll entsorgt werden (siehe Sym-
bol). Als Verbraucher sind Sie gesetzlich
dazu verpflichtet, Akkus und Batterien bei ei-
ner öffentlichen Sammelstelle oder im Handel
abzugeben. Geben Sie deshalb das Elektroge-
rät vollständig (mit Akku) und nur im entlade-
nen Zustand an einer Sammelstelle ab.
Entsorgen Sie Elektrogeräte nicht über den
Hausmüll.
Gemäß europäischer Richtlinie 2012/19/EU
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und
Umsetzung in nationales Recht müssen ver-
brauchte Elektrogeräte getrennt gesammelt
und einer umweltgerechten Wiederverwer-
tung zugeführt werden.
Recycling-Alternative zur Rücksendeaufforde-
rung:
Der Eigentümer des Elektrogerätes ist, alter-
nativ anstelle Rücksendung, zur Mitwirkung
bei der sachgerechten Verwertung im Falle der
Eigentumsaufgabe verpflichtet. Das Altge-
rät kann hierfür auch einer Rücknahmestelle
überlassen werden, die eine Beseitigung im
Sinne des nationalen Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetzes durchführt.
Nicht betroffen sind den Altgeräten beigefüg-
te Zubehörteile und Hilfsmittel ohne Elektro-
bestandteile.
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