• Auch bei Abwesenheit und nachts den Innenraum nicht ausküh-
len und die Heizung mit geringer Leistung weiterlaufen lassen.
Während der Schlafphase Fahrzeug unbedingt weiter beheizen.
• Der Gasverbrauch ist im Winter wesentlich höher als im
Sommer. Der Vorrat von zwei 11 kg Flaschen geht nach
einer knappen Woche zur Neige.
• Bei längeren Aufenthalten lohnt es sich ein Vorzelt aufzu-
stellen. Es dient als Klima- und Schmutzschleuse.
Für die Behältnisse gilt
• Bei ausreichender Beheizung des Innenraumes ist ein Ein-
frieren des Frischwassertanks, der Wasserleitungen und vom
Boiler nicht zu erwarten. Sämtliche Wasservorräte erst nach
der vollständigen Aufheizung des Innenraumes auffüllen.
• Bei starkem Frost dem Abwassertank zusätzlich etwas Frost-
schutzmittel oder Kochsalz beimengen. Wird das Fahrzeug
nicht genutzt, ist der Abwassertank vollständig zu entleeren.
• Die Toilette kann auch bei kaltem Wetter normal verwendet wer-
den, solange der Innenraum des Fahrzeuges beheizt wird. Wenn
Frostgefahr besteht, sollte der Fäkalientank entleert werden.
• Schalten Sie den Kühlschrank aus, tauen Sie das Gerät ab
und reinigen Sie es. Tür des Kühlschranks offen lassen, um
Schimmelbildung zu verhindern.
Nach Abschluss der Wintersaison
Für die Pflege gilt
• Gründliche Unterwagen- und Motorenwäsche durchführen.
Dadurch werden korrosionsfördernde Auftaumittel (Salze,
Laugenreste) entfernt.
• Außenreinigung durchführen und Bleche mit handelsüb-
lichem Autowachs konservieren.
• Nicht vergessen, Kaminverlängerungen o.ä. zu entfernen.
Energiesparen im Winter
Auf einfache Weise können Sie im Wohnbereich Energie spa-
ren. Dies gilt vor allem beim Heizen im Winter.
Zum Energiesparen gilt
• Umgang mit der Fahrzeugentlüftung genau dosieren.
• Im Fahrerhaus Wintermatten für Seiten- und Windschutz-
scheibe anbringen (z.B. Thermovorhang
• Trennmatte zwischen Fahrerkabine und Wohnbereich an-
bringen (kein Lieferumfang).
• Außentür möglichst wenig und nur kurz öffnen.
• Bei Wintercamping eventuell ein kleines Vorzelt als Kälte-
schutz anbauen.
12. Wartung und Pflege
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*
, siehe 6.7).