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Features; Rechtliche Hinweise - Omnitronic MPM-180 Bedienungsanleitung

Verstärker-modul
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Reinigen Sie das Gerät niemals mit Lösungsmitteln oder scharfen Reinigungsmitteln, sondern verwenden
Sie ein weiches und angefeuchtetes Tuch.
Soll das Gerät transportiert werden, verwenden Sie bitte die Originalverpackung, um Transportschäden zu
vermeiden.
Der Serienbarcode darf niemals vom Gerät entfernt werden, da ansonsten der Garantieanspruch erlischt.
Beachten Sie bitte, dass eigenmächtige Veränderungen an der Endstufe aus Sicherheitsgründen verboten
sind.
Wird das Gerät anders verwendet als in dieser Bedienungsanleitung beschrieben, kann dies zu Schäden am
Produkt führen und der Garantieanspruch erlischt. Außerdem ist jede andere Verwendung mit Gefahren, wie
z. B. Kurzschluss, Brand, elektrischem Schlag, Gehörschäden, etc. verbunden.

Features

Mono-Endstufenblock mit Mischvorverstärker
• Zur Realisierung Ihres Aktiv-Boxensystems
• Zwei regelbare Mikro-Eingang (jeweils symmetrische/asymmetrische Klinke und symmetrische XLR-
Buchse)
• Regelbarer Stereo-Line-Eingang
• Regelbarer Line-Ausgang (jeweils symmetrische/asymmetrische Klinke und symmetrische XLR-Buchse)
• Höhenergler für die Gesamtsumme (±12 dB)
• Bassregler für die Gesamtsumme (±12 dB)
• Clip-LED für die Gesamtsumme
• Power-LED
• Robuster Aufbau
• Passive Kühlung durch außen liegendem Kühlkörper
• Mit Moosgummidichtung auf der Einbauseite zur Vibrations- und Luftdämpfung

RECHTLICHE HINWEISE

Beim Betreiben einer Beschallungsanlage lassen sich Lautstärkepegel erzeugen, die zu Gehörschäden
führen können. Nach DIN 15905 Teil 5 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine
Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren.
Bitte beachten Sie für den Themenkomplex "Lärm bei Veranstaltungen" die folgenden Rechtsgrundlagen:
Strafgesetzbuch § 223 ff:
TA Lärm:
http://www.umweltdaten.de/laermprobleme/talaerm.pdf
DIN 15905-5:
www.din.de
Arbeitsstättenverordnung § 15
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV B3:
VDI-Richtlinie: VDI 2058 Blatt 2:
Durch hohe Lautstärken hervorgerufene Gehörschädigungen können den Tatbestand der Körperverletzung
erfüllen und strafrechtlich verfolgt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Veranstalter für die Einhaltung von bestimmten Lärmpegeln verantwortlich ist.
Wird dieser Lärmpegel überschritten, muss evtl. die Veranstaltung abgebrochen werden.
Kommt der Veranstalter seinen Verkehrssicherungspflichten nicht nach, ist er zivilrechtlich für alle dadurch
entstehende Schäden haftbar, z. B.:
Die Krankenkasse der Geschädigten kann die Behandlungskosten einklagen.
Der Geschädigte selbst kann auf Schmerzensgeld klagen.
Dadurch entstehende (wirtschaftliche) Schäden können durch eine zivilrechtliche Klage vom Bediener der
Anlage eingefordert werden.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb
http://www.lfas.bayern.de/recht/arbstaettv/arbstaettv.htm
http://www.pr-o.info
www.vdi.de
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10452810_V_1_0.DOC

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Diese Anleitung auch für:

Mpm-250

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