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Aufstellraum; Allgemeine Anforderungen; Unzulässige Aufstellräume; Aufstellung Im Dachgeschoss - Bosch Junkers SuprapurCompact-O KUB 18 Planungsunterlage

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Inhaltsverzeichnis

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Aufstellraum

9
Aufstellraum
9.1

Allgemeine Anforderungen

Für den Betrieb des Öl-Brennwertkessels SuprapurCom-
pact-O ist kein besonderer Aufstellraum erforderlich.
Bei der Verbrennungsluft ist darauf zu achten, dass sie
keine hohe Staubkonzentration aufweist oder Halogen-
Kohlenwasserstoff oder andere aggressive Substanzen
enthält. Sonst besteht die Gefahr, dass der Brenner und
die Wärmetauscherflächen beschädigt werden. Halogen-
Kohlenwasserstoff wirkt stark korrosiv und ist in Sprüh-
dosen, Verdünnern, Reinigungs-, Entfettungs- und
Lösungsmitteln enthalten. Die Verbrennungsluftzufuhr
ist so zu konzipieren, dass z. B. keine Abluft von
Waschmaschinen, Wäschetrocknern, chemischen
Reinigungen oder Lackierereien angesaugt wird.
9.2
Unzulässige Aufstellräume
Folgende Räume sind als Aufstellräume für den Betrieb
der Öl-Brennwertkessel nicht zulässig:
• Treppenräume
Ausnahme:
– Gebäude mit geringer Höhe und nicht mehr als 2
Wohnungen
• Allgemein zugängliche Flure, die als Rettungswege
dienen
• Räume, in denen sich leicht entzündliche Stoffe in
solcher Menge befinden oder entstehen können, dass
eine Entzündung eine besondere Gefahr darstellt
• Räume, in denen sich explosionsfähige Stoffe
befinden oder in denen solche entstehen können
Bei raumluftabhängigem Betrieb sind zusätzlich
folgende Aufstellorte nicht zulässig:
• Aufstellräume, aus denen Gebläse Luft ansaugen
Ausnahme:
– Der Aufstellraum hat ausreichende Öffnungen ins
Freie.
– Das Gebläse der Lüftungsanlage beeinflusst nicht
die Verbrennungsluftzufuhr und Abgasführung des
Öl-Brennwertkessels.
• Räume mit offenen Kaminen ohne eigene
Verbrennungsluftzufuhr sowie Räume, die mit den
Kaminräumen innerhalb einer Nutzungseinheit in
Verbindung stehen
Ausnahme:
– Kamine gemäß DIN 18895-1 bis DIN 18895-3 mit
Kamineinsätzen oder -kassetten mit
selbstschließenden Türen (Bauart A1 oder C1)
– Kaminöfen gemäß DIN 18891 mit
selbstschließenden Türen (Bauart 1)
– Die Betriebssicherheit des Öl-Brennwertkessels
kann vom Betrieb offener Kamine nicht gefährdet
werden.
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9.3

Aufstellung im Dachgeschoss

Bei der Aufstellung des Öl-Brennwertkessels Suprapur-
Compact-O im Dachgeschoss sind folgende Punkte
sicherzustellen
• Gemäß FeuVO (Feuerungsverordnung) ist die
Aufstellung des Öl-Brennwertkessels SuprapurCom-
pact-O in einer öldichten Wanne erforderlich.
• Bei Druckpumpenaggregaten, die parallel zum
Brenner geschaltet werden, kann für den elektrischen
Anschluss am Brenner der Adapter für das Antiheber-
Magnetventil eingesetzt werden.
• Bei Einsatz von Ölfiltern mit Luftabscheider
(z. B. TOC DUO) muss der Förderdruck vor dem
Ölfilter
0 bar sein.
• Bei Förderdrücken des Pumpenaggregates über
0,5 bar am Brenner muss ein Öldruckminderer vor
dem Anschluss der Ölleitung am Kessel eingebaut
werden. Einstellung: < 0,5 bar
• Ab einer Förderhöhe (Saughöhe) > 3 m muss ein
Ölförderaggregat installiert werden.
• Bei Ölförderaggregaten, die mit Überdruck
(Aufstellung im Kellerraum) installiert werden, sind
die Ölleitungen in einem Schutzrohr unterzubringen.
SuprapurCompact-O KUB – 6 720 809 958 (2014/03)

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