6.6 Sicherheitsprüfungen
Elektrische Anlagen oder Geräte müssen vor der
ersten Inbetriebnahme vom Errichter der Anlage
bzw. des Geräts auf die Wirksamkeit der Schutzmaß-
nahme(n) der Anlage, gemäß den national geltenden
Vorschriften, geprüft werden. Dies gilt auch für die Er-
weiterung oder Änderung bestehender Anlagen oder
elektrischer Geräte. Sämtliche Bestimmungen für die
Schutzmaßnahmen sind einzuhalten.
Folgende Punkte sind zu berücksichtigen:
Die Prüfungen (Durchgängigkeit der Verbindungen
k
des Schutzleiters; Isolationswiderstand; RCD- (FI-)
Auslösestrom, Auslösezeit, ...) sind durchzuführen.
Die verwendeten Messgeräte müssen den nationa-
k
len Vorschriften entsprechen!
Die Messergebnisse sind zu dokumentieren. Von
k
der Prüfung ist ein Prüfprotokoll zu erstellen und
aufzubewahren.
6.7 Inbetriebnahme
Versorgen Sie die Ladestation mit Spannung (z.B.
k
Einschalten vorgeschalteter Leitungsschutzschal-
ter).
Die LED Statusanzeige sollte nun grün blinken.
k
Kontrollieren Sie mittels geeignetem Prüfadapter
k
die einzelnen Funktionen und Zustände und
messen Sie die korrekten Spannungen an L1, L2,
L3, N und PE gemäß der Anleitung des Prüfadap-
terherstellers.
VORSICHT
Entfernen Sie weder die Metallgehäuseab-
deckung noch den Kunststoffgehäusedeckel
sobald die Ladestation unter Spannung steht.
DE
EN
Beispiel
Prüfadapter
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