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Kyocera FS-C5150DN Bedienungsanleitung Seite 4

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Inhaltsverzeichnis

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Allgemeine gArAntiebedingungen „bring in"
1. Garantieumfang
KYOCerA mitA gewährt eine Herstellergarantie ab Verkaufsdatum auf seine
geräte und seine Optionen. eine detaillierte Übersicht findet sich in der bedie-
nungsanleitung oder dem Produkt beiliegenden garantiedokumenten in der ge-
räteverpackung. diese garantie kann kostenpflichtig (KYOlife) erweitert werden.
die KYOCerA mitA Herstellergarantie besteht unabhängig von den Ansprüchen
des Kunden gegen seinen Verkäufer; insbesondere bleiben gewährleistungsan-
sprüche gegen den Verkäufer unberührt. die garantie bezieht sich auf das in
der garantiekarte bezeichnete gerät und dessen Optionen. die geräte sind zum
Zeitpunkt der Auslieferung von der betriebssystem Software auf dem „Stand der
technik". nicht eingeschlossen in die garantie sind daher Störungen am gerät
oder fehlerhafte Ausdrucke, die durch Anwendungs-Software verursacht wurden,
insbesondere wenn diese nach dem Zeitpunkt der Auslieferung entwickelt wurde.
Ausgeschlossen von der garantie sind Verbrauchsmaterialien und Verschleißteile
wie z.b. toner und Papiereinzugsrollen. inhalt der garantie ist nur die reparatur
oder der Austausch solcher teile des KYOCerA mitA geräts oder seiner Optio-
nen, die infolge von material- oder Herstellungsfehlern defekt sind. die reparatur
oder der Austausch bewirken keine Verlängerung der garantiezeit. Ausgetausch-
te teile verbleiben nach der reparatur direkt bei KYOCerA mitA oder autorisier-
ter Service-Partner und gehen in das eigentum von KYOCerA mitA über. Sofern
ein maximal zulässiges druckvolumen festgelegt ist, endet die garantie bereits
vor Ablauf der garantiefrist, sobald dieses druckvolumen erreicht ist.
2. Ort der Garantieerfüllung, Kosten
die garantie umfasst die kostenlose instandsetzung des gerätes bei KYOCerA
mitA direkt oder bei einem autorisierten KYOCerA mitA Service-Partner. die in-
standsetzung beginnt nach Paketeingang oder Abgabe des gerätes und beträgt
üblicher Weise zwei Werktage, gerechnet ohne Wege- und transportzeiten.
Für die instandsetzung im garantiefall entstehen keine material- oder Arbeitskos-
ten, ausgenommen der transportkosten zur einsendung des gerätes an KYOCerA
mitA oder an einen autorisierten KYOCerA mitA Servicepartner.
Hinweis: garantieangebot, -umfang, reaktions- und Servicezeiten, sowie trans-
portbedingungen und transportkosten von KYOCerA mitA oder ihrer Service-
Partner können z.b. auf grund nationalen rechts in einigen europäischen län-
dern abweichend sein.
3. Ordnungsmäßiger Betrieb der Geräte
a) die geräte müssen innerhalb der von KYOCerA mitA vorgegebenen Pro-
duktspezifikationen betrieben werden. dies betrifft speziell die maximale
druckauslastung, mit einer gleichmäßigen Verteilung des monatlichen druckvo-
lumens, wie in der bedienungsanleitung oder dem Produkt beiliegenden garan-
tiedokumenten bezeichnet.
b) es dürfen nur geeignete druckmaterialien verwendet werden.
c) die von KYOCerA mitA in der bedienungsanleitung angegebenen Wartungs-
und Pflegehinweise sind unbedingt zu beachten.
d) bei erreichen des Wartungsintervalls muss der Kunde ein kostenpflichtiges
maintenance-Kit bzw. Service-Kit von KYOCerA mitA oder einem autorisierten
KYOCerA mitA Service-Partner mit allen darin enthaltenen teilen einbauen las-
sen. den nachweis über den fristgerechten einbau hat der Kunde zu führen.
4. Verhalten im Störungsfall
im Störungsfall wendet sich der Kunde zuerst an das KYOCerA mitA Call Center
(Hotline). der Kunde ist bereit, mit Hilfe von telefonischer beratung, die Fehlerur-
sache selbst zu beheben. Verweigert der Kunde dies, ist KYOCerA mitA von der
garantieleistung befreit. ist eine Fehlerbehebung durch den Kunden selbst nicht
möglich, wird er über die für sein Produkt angebotenen möglichkeiten der in-
standsetzung informiert. Stellt sich bei der reparatur heraus, dass es sich bei der
beanstandeten Störung nicht um einen garantiefall handelt, erhält der Kunde
einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Wünscht der Kunde gleichwohl eine
reparatur durch KYOCerA mitA oder einen Service-Partner, hat er mit diesem
eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
5. Spezielle Ausnahmen von der Garantieleistung
Von der garantieleistung sind insbesondere ausgenommen:
a) Schäden, die durch nichtbeachtung der bedienungsanleitung entstanden
sind; dies sind z.b. Schäden durch Verschmutzung innerhalb des gerätes infolge
unterlassener regelmäßiger reinigung, Schäden durch Anschluss an falsche netz-
spannung sowie Schäden, die durch lokale Verhältnisse wie übermäßige Stauben-
twicklung, luftfeuchtigkeit, gase und dämpfe etc. eingetreten sind;
b) Schäden, die durch Fremdeingriffe verursacht wurden; speziell mechanische
beschädigungen an der Oberfläche der trommel;
c) geräte, die nicht ordnungsgemäß betrieben wurden sowie unsachgemäß an-
gewendet oder unberechtigt verändert wurden;
d) geräte, die über den zulässigen nutzungsgrad hinaus betrieben wurden wel-
cher in der bedienungsanleitung oder dem Produkt beiliegenden garantiedoku-
menten genannt wurde.
e) geräte, die über den zulässigen monatlichen nutzungsgrad bei ungleichmäßi-
ger Verteilung über den monat betrieben werden;
f) geräte, bei denen nicht in den vorgeschriebenen intervallen Service- und main-
tenance-Kits installiert wurden;
g) geräte, die nicht unter den jeweils vorgeschriebenen umgebungsbedingun-
gen betrieben wurden;
h) geräte, bei denen das typenschild mit Serienummer fehlt oder manipuliert
wurde;
i) geräte, die mit ungeeigneten druckmedien (z.b. Spezialpapiere, etiketten, Fo-
lien, etc.) betrieben wurden;
j) Schäden, die auf sonstigen Verschulden des Kunden oder dritter beruhen;
k) Schäden aufgrund von höherer gewalt, naturkatastrophen, etc.
l) Schäden, die zurückzuführen sind auf ungeeignete, nicht fehlerfrei arbeitende
Komponenten, sowie Schäden, die zurückzuführen sind auf ungeeignete Kompo-
nenten von drittherstellern, wie Speichermodule, netzwerkkarten etc.
besonderer Hinweis: Sollte ein Schaden aufgrund der Verwendung von nicht Ori-
ginal KYOCerA mitA toner entstanden sein, so ist dieser Schaden grundsätzlich
von der garantie ausgeschlossen.
6. Kostenpflichtige optionale Garantieerweiterung ( KYOlife )
die KYOlife garantieerweiterung kann innerhalb eines Jahres nach Kauf des ge-
räts erworben und registriert werden. KYOlife erweitert die Standard Hersteller-
garantie je nach Produkt auf 3, 4 oder 5 Jahre inklusive eines Vor-Ort Service/Aus-
tausch Programms. Zur geltendmachung von garantieansprüchen im rahmen
der erweiterten garantie (KYOlife) ist die KYOlife registrierung Voraussetzung.
Sollte im Falle einer Störungsmeldung seitens des Kunden die registrierung einer
gültigen KYOlife garantieerweiterung nicht festgestellt werden, so hat der Kunde
den nachweis über das Vorliegen der KYOCerA mitA KYOlife garantie zu führen.
dies kann nur durch die Vorlage des Kaufnachweises für das gerät in Verbindung
mit dem Kaufnachweis von KYOlife erfolgen.
7. Manipulation
garantiedokumente der KYOCerA mitA sind urkunden im Sinne des jeweiligen
landesrechtes. eigenmächtige Änderung oder manipulation sind unzulässig und
führen zum erlöschen der garantieansprüche.
8. Haftung auf Schadensersatz
8.1 bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie im Falle
der schuldhaften Verletzung des lebens, des Körpers oder der gesundheit haftet
KYOCerA mitA für alle darauf zurückzuführenden Schäden uneingeschränkt, so-
weit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
8.2 bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter ist die Haftung von
KYOCerA mitA für Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vor-
hersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 bei leichter Fahrlässigkeit haftet KYOCerA mitA für Sach- und Vermögens-
schäden nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Auch dabei ist die
Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.4 bei Verlust von daten haftet KYOCerA mitA nur für denjenigen Aufwand,
der für die Wiederherstellung der daten bei ordnungsgemäßer datensiche-
rung durch den Vertragspartner erforderlich ist. bei leichter Fahrlässigkeit von
KYOCerA mitA tritt diese Haftung nur ein, wenn der Vertragspartner unmittelbar
vor der zum datenverlust führenden maßnahme eine ordnungsgemäße datensi-
cherung durchgeführt hat.
8.5 eine Haftung nach den Vorschriften des deutschen Produkthaftungsgesetzes
bleibt hiervon unberührt.
9. Sonstiges
a) die beziehungen zwischen KYOCerA mitA und dem Kunden unterliegen aus-
schließlich dem recht der bundesrepublik deutschland; die Anwendung des
Übereinkommens der Vereinten nationen über Verträge über den internationa-
len Warenkauf (un-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
b) gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
der garantie ist das zuständige gericht in düsseldorf, bundesrepublik deutsch-
land, sofern keine anders lautenden gesetzliche regelungen bestehen.
c) Überschriften in diesen garantiebedingungen dienen lediglich der besseren
Orientierung. Sie sind für deren Auslegung ohne bedeutung.
d) Sind oder waren einzelne bestimmungen dieser garantie ganz oder teilweise
unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen bestimmungen nicht
berührt. Anstelle der unwirksam gewordenen bestimmung gilt diejenige recht-
lich wirksame regelung, die dem mit der unwirksamen bestimmung verfolgten
Zweck am nächsten kommt.
August 2008, KYOCerA mitA technical Competence Center

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