Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Johnson Controls Tyco PowerSeries Pro 8 HS3032 Referenz-Anleitung Seite 307

Alarmzentrale
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Anhang 7: Technische Daten
schriftliche Erlaubnis eines leitenden Angestellten von DSC nicht verändern oder modifizieren. Sie dürfen keine Eigen-
tumshinweise, Markierungen oder Aufkleber vom Softwareprodukt entfernen. Sie müssen auf angemessene Weise dafür sor-
gen, dass die Bedingungen dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung eingehalten werden.
(b) Trennung von Komponenten – Das SOFTWAREPRODUKT ist als Einzelprodukt lizenziert. Seine Komponenten dürfen
nicht zur Nutzung auf mehr als einem HARDWARE-Gerät getrennt werden.
(c) Einzelnes INTEGRIERTES PRODUKT – Haben Sie diese SOFTWARE gemeinsam mit HARDWARE erworben, dann ist
das SOFTWAREPRODUKT gemeinsam mit der HARDWARE als einzelnes integriertes Produkt lizenziert. In diesem Fall darf
das SOFTWAREPRODUKT nur mit der HARDWARE benutzt werden, wie in dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung
ausgeführt.
(d) Miete – Sie dürfen das SOFTWAREPRODUKT nicht vermieten, leasen oder verleihen. Sie dürfen es anderen nicht zur
Verfügung stellen oder es auf einem Server oder einer Website einstellen.
(e) Übertragung des Softwareprodukts – Sie dürfen all Ihre Rechte unter dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung nur als
Teil eines permanenten Verkaufs oder einer Übertragung der HARDWARE übertragen, vorausgesetzt, dass Sie keine
Kopien behalten, Sie das gesamte SOFTWAREPRODUKT (einschließlich allen Komponenten, Medien und Druck-
materialien, allen Aktualisierungen und dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung) übertragen und unter der Voraus-
setzung, dass der Empfänger den Bedingungen dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung zustimmt. Ist das
SOFTWAREPRODUKT eine Aktualisierung, so muss eine Übertragung auch alle vorherigen Versionen des
SOFTWAREPRODUKTS umfassen.
(f) Kündigung – Ohne Beeinträchtigung anderer Rechte kann DSC diese Endverbraucher-Lizenzvereinbarung kündigen,
wenn Sie die Bedingungen dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall müssen Sie alle
Kopien des SOFTWAREPRODUKTS und aller seiner Komponenten zerstören.
(g) Marken – Diese Endverbraucher-Lizenzvereinbarung gewährt Ihnen keine Rechte in Verbindung mit Marken oder
Dienstleistungsmarken von DSC oder seinen Zulieferern.
3. URHEBERRECHT
Alle Titel und Immaterialgüterrechte an dem und für das SOFTWAREPRODUKT (einschließlich, jedoch nicht hierauf
beschränkt, Bilder, Fotos und Texte im SOFTWAREPRODUKT), die begleitenden Druckmaterialien und Kopien des
SOFTWAREPRODUKTS sind das Eigentum von DSC oder seinen Zulieferern. Sie dürfen die begleitenden Druck-
materialien des SOFTWAREPRODUKTS nicht kopieren. Alle Titel und Immaterialgüterrechte an den Inhalten, auf die Sie
durch das SOFTWAREPRODUKT zugreifen können, sind das Eigentum der entsprechenden Eigentümer der Inhalte und
sind möglicherweise durch Urheberrecht oder andere Immaterialgüterrechte und Vereinbarungen geschützt. Diese End-
verbraucher-Lizenzvereinbarung gewährt Ihnen keine Rechte zur Benutzung dieser Inhalte. Alle Rechte, nicht ausdrücklich
unter dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung gewährt, bleiben durch DSC und seine Zulieferer vorbehalten.
4. EXPORTBESCHRÄNKUNGEN
Sie stimmen zu, dieses SOFTWAREPRODUKT nicht an Länder, Personen oder Körperschaften zu exportieren oder zu re-
exportieren,- die kanadischen Exportbeschränkungen unterliegen.
5. RECHTSWAHL
Diese Software-Lizenzvereinbarung unterliegt den Gesetzen der Provinz Ontario, Kanada.
6. SCHLICHTUNG
Alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung müssen durch abschließende und bindende Schlichtung entsprechend Arbi-
tration Act (Schlichtungsgesetz) beigelegt werden und die Parteien müssen sich der Entscheidung des Schlichters unter-
werfen. Ort der Schlichtung ist Toronto, Kanada und die Schlichtungssprache ist Englisch.
7. EINGESCHRÄNKTE GARANTIE
(a) KEINE GARANTIE – DSC STELLT DIE SOFTWARE OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE GARANTIEN ZUR
VERFÜGUNG. DSC GARANTIERT NICHT, DASS DIE SOFTWARE IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRICHT ODER DASS
DER BETRIEB DIESER SOFTWARE UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI IST.
(b) ÄNDERUNGEN DER BETRIEBSUMGEBUNG – DSC ist nicht für Probleme verantwortlich, die durch Änderung der
Betriebscharakteristiken der HARDWARE oder für Probleme bei der Interaktion von SOFTWAREPRODUKTEN mit Nicht-
DSC-SOFTWARE oder HARDWAREPRODUKTEN hervorgerufen werden.
(c) HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, GARANTIE REFLEKTIERT RISIKOZUWEISUNG – IN JEDEM FALL, SOFERN EIN
GESETZ GARANTIEN ODER ZUSTÄNDE EINBEZIEHT, DIE IN DIESER LIZENZVEREINBARUNG NICHT DARGESTELLT
SIND, BESCHRÄNKT SICH DSCs GESAMTE HAFTUNG UNTER JEGLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER
LIZENZVEREINBARUNG AUF DEN VON IHNEN BEZAHLTEN ANTEIL FÜR DIE LIZENZ DIESES SOFTWAREPRODUKTS
- 307 -

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis