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Verhalten Im Gefahrenfall Und Bei Unfällen; Transport, Verpackung Und Lagerung; Sicherheitshinweise; Transportinspektion - Nilco SE-BA T 490 Bedienungsanleitung

Teppich-sprühextraktions-bürstwalzenautomat
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Verhalten im Gefahrenfall und bei
Unfällen

Transport, Verpackung und Lagerung

Sicherheitshinweise

Transportinspektion

Verpackung

Lagerung

Im Gefahrenfall und bei Unfällen ist das Gerät sofort anzuhalten, mit den Schaltern
am Bedienfeld auszuschalten und gegen Wegrollen zu sichern (siehe Kap. "Bedie-
nung").
Erste-Hilfe-Einrichtungen (Verbandskasten, Augenspülflasche, etc.) und Feuerlö-
scher in greifbarer Nähe aufbewahren.
Das Personal muss mit der Handhabung und dem Standort von Sicherheits-, Unfall-
melde-, Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen vertraut sein. Hierdurch wird eine
bestmögliche Hilfe bei Unfällen und Abwehr von Gefahren sichergestellt.
WARNUNG! Verletzungsgefahr!
Beim Transport bzw. Be- und Entladen besteht Verletzungsgefahr durch herabfal-
lende Teile. Das Gerät kann durch unsachgemäßen Transport beschädigt oder zer-
stört werden. Daher sind grundsätzlich die folgenden Sicherheitshinweise zu beach-
ten:
Nie Lasten über Personen hinweg heben.
Das Gerät immer mit größter Sorgfalt und Vorsicht bewegen.
Das Gerät darf niemals an hervorstehenden Geräteelementen wie z. B. Wellen
transportiert werden.
Beim Transport in Aufzügen sind die jeweils geltenden Benutzerhinweise und
Sicherheitsvorschriften, insbesondere Tragfähigkeit zu beachten.
Es wird empfohlen, sofort nach dem Eintreffen die gesamte Lieferung auf Vollstän-
digkeit und evtl. Transportschäden zu überprüfen. Bei Verdacht eines Schadens den
Empfang nur unter Vorbehalt (z.B. auf Frachtdokument) mit Angabe des vermuteten
Schadens quittieren. Unverzüglich Hersteller informieren.
Vorwiegende Verpackungsmaterialien sind Holz, Pappe und Kunststoffe (Folien,
Schaumstoffe), aber auch u. a. Umreifungsbänder. Zum Verpackungsmaterial kön-
nen auch Materialien gehören, die den Packstücken zum
Feuchtigkeits- oder Frostschutz beigegeben werden (z. B. Kieselgelbeutel, Frost-
schutzmittel usw.).
Wenn keine entsprechende Vereinbarung über Rücknahme des Verpackungsmateri-
als getroffen wurde, verbleibt das Verpackungsmaterial beim Kunden.
ACHTUNG!
Eine umweltgerechte und in Übereinstimmung mit den entsprechenden Entsor-
gungsvorschriften stehende Beseitigung muss gewährleistet sein. Gegebenenfalls
Entsorgungsunternehmen mit der Entsorgung des Verpackungsmaterials beauftra-
gen.
Nach dem Abladen müssen die Packstücke bis zur Montage unter Beachtung der
angebrachten Versand-Markierungen gelagert werden.
Für die Lagerung gelten folgende Vorschriften:
• Trocken lagern. Relative Luftfeuchtigkeit: max. 60 %
• Es ist dafür zu sorgen, dass die Packstücke nicht im Freien lagern. Darüber hin-
aus muss gewährleistet sein, dass der Boden des Lagerraums während der Lage-
rung trocken ist.
• Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Lagertemperatur 15 bis 25 °C
• Staubfrei lagern.
• Mechanische Erschütterungen und Beschädigungen vermeiden.
• Bei längerer Lagerung über ca. 3 Monate sind die Konservierungsmaßnahmen zu
überprüfen. Bei aggressiven Witterungsverhältnissen muss die Konservierung ggf.
erneuert werden.
Transport, Verpackung und Lagerung
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