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Normen, Richtlinien, Vorschriften; Aufstellraum - SOLARFOCUS maximus 150 Montageanleitung

Großkessel
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3 Fachliche Vorgaben

3.2 Normen, Richtlinien, Vorschriften

Folgende Regelwerke müssen bei Planung, Instal-
lation und Betrieb der Heizungsanlage berücksichtigt
und eingehalten werden:
Normen für Heizungsanlagen
– EN 303-5 - Teil 5: Heizkessel für feste Brenn-
stoffe, manuell und automatisch beschickte Feue-
rungen, Nenn-Wärmeleistung bis 500 kW
– EN 12828 - Heizungsanlagen in Gebäuden - Pla-
nung von Warmwasserheizungsanlagen
– EN 13384-1 - Abgasanlagen - Wärme- und strö-
mungstechnische Berechnungsverfahren - Teil 1:
Abgasanlagen mit einer Feuerstätte
– ÖNORM H 5151 - Planung von zentralen Warm-
wasser-Heizungsanlagen mit oder ohne Warm-
wasserbereitung - Teil 1: Gebäude mit einem
spezifischen Transmissionsleitwert über 0,5 W/
(K.m²)
– ÖNORM 7510-1 - Überprüfung von Hei-
zungsanlagen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen
und Inspektion - Nationale Ergänzung der
ÖNORM EN 15378
– ÖNORM 7510-4 - Überprüfung von Hei-
zungsanlagen, Teil 4: Einfache Überprüfung von
Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe
Normen für bautechnische Einrichtungen und
Sicherheitseinrichtungen
– TRVB 118 H - Technische Richtlinien vor-
beugender Brandschutz (Österreich)
– ÖNORM H 5170 - Heizungsanlagen - Anfor-
derungen an die Bau- und Sicherheitstechnik
sowie an den Brand- und Umweltschutz
– ÖNORM M 7137 - Presslinge aus natur-
belassenem Holz - Holzpellets - Anforderungen
an die Pelletslagerung beim Endverbraucher
Normen für Brennstoff
– EN ISO 17225-2 - Biogene Festbrennstoffe -
Brennstoffspezifikationen und -klassen; Teil 2:
Klassifizierung von Holzpellets
– 1. BImSchV - Bundes-Immissionschutz-
verordnung - Verordnung über kleine und mittlere
Feuerungsanlagen (Deutschland)
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Normen für das Heizwasser
– ÖNORM H 5195-1 - Wärmeträger für haus-
technische Anlagen, Teil 1: Verhütung von Schä-
den durch Korrosion und Steinbildung in
geschlossenen Warmwasser-Heizungsanlage
(Österreich)
– VDI 2035 - Vermeidung von Schäden in Warm-
wasser-Heizungsanlagen (Deutschland)
– SWKI BT 102-01 - Wasserbeschaffenheit für
Gebäudetechnik-Anlagen (Schweiz)
– UNI 8065 (Italien)

3.3 Aufstellraum

Bauliche Vorgaben
– Der Kessel darf nur in einem trockenen, frost-
freien Raum aufgestellt werden, die zulässige
Raumtemperatur beträgt 5 bis 30°C.
– Der Kessel darf nur auf ausreichend tragfähigem
und nicht brennbaren Untergrund aufgestellt wer-
den.
– Abstände zu brennbaren Materialien beachten
(regional gültige Vorschriften).
– Für ausreichend Platz (z.B. für Service- und War-
tungsarbeiten) die Einbau-Abmessungen beach-
ten.
– Normative Vorgaben siehe ÖNORM H 5170 und
Richtlinie TRVB 118 H.
Feuerlöscher
– Österreich: Als Mindestanforderung ist ein 6 kg
ABC Pulverlöscher vorgeschrieben. Bringen Sie
diesen außerhalb des Heizraumes an gut sicht-
barer und rasch zugänglicher Stelle an.
– Deutschland, Schweiz: In privaten Wohnhäusern
ist für Heizungsanlagen kein Feuerlöscher
vorgeschrieben. Das Vorhandensein eines
Feuerlöschers ist jedoch zu empfehlen.
Fluchtwege freihalten
– Unter Stiegen, auf Fluchtwegen und in nicht aus-
gebauten Dachböden ist die Aufstellung von Feu-
erstätten unzulässig.
Montageanleitung maximus

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Diese Anleitung auch für:

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