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SOLARFOCUS maximus 150 Montageanleitung Seite 14

Großkessel
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3 Fachliche Vorgaben
Abb. 2-5
1 Tauchhülse für Temperaturfühler (IG)
2 Anschluss für Wassereinleitung (AG)
i
Wird diese Vorrichtung nicht verwendet müs-
sen die beide Anschlüsse dicht verschlossen
sein. Andernfalls wird Falschluft in den Bren-
ner angesaugt, dies führt zu einer Leis-
tungsminderung des Brenners.
– Die Löscheinrichtung ist entweder direkt an eine
unter Druck stehende Wasserversorgung oder an
einen Wasservorratsbehälter anzuschließen (Hin-
weis: Hauswasserwerke können bei Stromausfall
ebenfalls beeinträchtigt sein).
– Die Wasservorratsmenge muss dem dreifachen
Volumen der Beschickungseinrichtung entspre-
chen, jedoch mindestens 20 l betragen. Der
Behälter ist mit einer Füllstandsüberwachung
samt Aufschaltung an die Warneinrichtung (TÜB
>
13) auszustatten. Die Löschwas-
sereinbringöffnung in die Beschickungs-
einrichtung ist so anzuordnen und auszuführen,
dass eine Verstopfung durch den Förderbetrieb
nicht möglich ist und dies jederzeit auf einfache
Weise überprüft werden kann. Die Leitungs-
führung der Löscheinrichtung ist in nichtbrenn-
barer Ausführung herzustellen.
– Art.Nr. 63260 und 6553
– Vorgabe betreffend Erfordernis ja/nein siehe
TRVB 118 H
Händisch auszulösende Löscheinrichtung
(HLE)
– Diese Löscheinrichtung dient zur Bekämpfung
eines Bandherdes im Brennstofflagerraum, bzw.
Brennstofflager im Bereich der Aus-
tragung/Förderleitung. Die Auslösung muss
manuell erfolgen.
14
– Diese Einrichtung besteht aus einer Leer-
verrohrung mit einer Mindestnennweite DN 20
und ist im Brennstofflager nach Vorgabe des Her-
stellers der Feuerungsanlage unmittelbar über
der Förderleitung vor dem Wand- oder Decken-
durchtritt so einzubauen, daß ein größtmöglicher
Löscherfolg erzielt werden kann. Die Leer-
verrohrung muss direkt an eine unter Druck ste-
hende Wasserversorgung angeschlossen
werden und ist mit einer im Heizraum ange-
ordneten Absperrarmatur zu versehen. Kenn-
zeichnen Sie diese Armatur mit einem
Hinweisschild "Löscheinrichtung - Brenn-
stofflagerraum".
– Die Ausführung der Löscheinrichtung muss so
erfolgen, dass eine Beschädigung bei der Brenn-
stoffeinbringung oder durch die Aus-
trageeinrichtung nicht möglich ist. Weiters ist
darauf zu achten, dass die Brennstoffzufuhr zur
Förderleitung nicht beeinträchtigt wird.
– Vorgabe betreffend Erfordernis ja/nein siehe
TRVB 118 H.
Zellradschleuse
Die Zellradschleuse erfüllt für die zugelassenen
Brennstoffe alle normativen Vorgaben betreffend
Brandschutz, Rückbrandsicherheit, Rückströmung
von Gasen.
Abb. 2-6: Zellradschleuse
– Erfüllt die Vorgaben hinsichtlich Rückbrand-
Schutzeinrichtung (RSE) gemäß TRVB 118 H.
– Verhindert ein Rückströmen von zündfähigen Ver-
brennungsprodukten in die Brennstoffzuführung
(gemäß EN 303-5).
– Verhindert eine Brandausbreitung in die Brenn-
stoffzuführung (gemäß EN 303-5).
Montageanleitung maximus

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Diese Anleitung auch für:

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