Grundlegende Informationen
UV-Desinfektion
2 Desinfizierende Wirkung von UV-Licht
3 Raumbestrahlung
B-2
Unter UV-Licht (Ultraviolett) versteht man Licht mit einer Wellen-
länge zwischen 100 und 380 nm. Diese Wellenlängen sind un-
terhalb der Empfindlichkeitsgrenze (im unsichtbaren Bereich)
des menschlichen Auges.
Für die UV-Desinfektion ist besonders die Wellenlänge bei
254 nm von Bedeutung. Diese Wellenlänge wird von Quecksil-
berniederdruckdampflampen, die ähnlich wie normale Leucht-
stoffstrahler aufgebaut sind, emittiert.
Die desinfizierende Wirkung des UV-Lichtes resultiert daraus,
dass Licht mit einer Wellenlänge von 254 nm von den Nuklein-
säuren im Erbmaterial der Mikroorganismen absorbiert wird.
Durch die Absorption der energiereichen Strahlung wird das
Erbgut (DNA bzw. RNA) verändert, was zu einer Vermehrungs-
unfähigkeit führt.
Die zu einer Inaktivierung der Mikroorganismen benötigte
Raumbestrahlung (Lichtdosis) ist abhängig von der Spezies und
Population. Pilze, Sporen und Algen benötigen im Vergleich zu
Bakterien und Viren eine wesentlich höhere Raumbestrahlung.
In der technischen Regel W 294 des DVGW wurde die Min-
destraumbestrahlung mit 400 J/m² festgelegt. Hierbei wird eine
Reduktionsrate von 99,99 % bei Viren und Bakterien erreicht.
Weitere, detaillierte Hinweise sind auch im DVGW Arbeitsblatt
W 294-1 enthalten.
Die Höhe der Raumbestrahlung ist abhängig von der Bestrah-
lungsstärke und der Bestrahlungsdauer. Die Bestrahlungsstärke
wiederum ist abhängig vom spezifischen Schwächungskoeffi-
zienten des Wassers bei 254 nm (SSK
UV-Desinfektion sind vor allem die im Wasser befindlichen or-
ganischen Substanzen (z. B. Huminsäuren) und anorganische
Salze (z. B. Ionen von Eisen, Mangan) von Bedeutung, da diese
das UV-Licht bei 254 nm absorbieren und so die Lichtdurchläs-
sigkeit vermindern. Da die Wellenlänge von 254 nm im unsicht-
baren Bereich liegt, kann der SSK
Spektro-meter und nicht mit bloßem Auge ermittelt werden.
Des Weiteren ist die Bestrahlungsstärke abhängig vom Alter der
UV-Strahler. Die Leistung der UV-Strahler verringert sich mit
deren zunehmender Betriebsdauer. Um die geforderte Raumbe-
strahlung weiterhin gewährleisten zu können muss der
UV-Strahler deshalb am Ende seiner Nutzungsdauer
gewechselt werden.
Die Bestrahlungsdauer ergibt sich aus dem Durchfluss und dem
Volumen des UV-Desinfektionsgerätes.
Die vom DVGW geforderte, wirksame Mindestraumbestrahlung
von 400 J/m² wird von GENO-UV-Desinfektionsgeräten bei ord-
nungsgemäßem Betrieb erfüllt.
Bestell-Nr. 014 523 962 Erstellt: mal-mrie G:\BA-523962_014-B.DOC
). Für die
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nur über ein UV-VIS-
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