Allgemeine Hinweise
2 | Hinweise zum Benutzen der Betriebsanleitung
3 | Allgemeine Sicherheitshinweise
3.1 Symbole und
Hinweise
A-2
Diese Betriebsanleitung richtet sich an die Betreiber unserer An-
lagen. Sie ist in mehrere Kapitel gegliedert, die alphabetisch be-
zeichnet und in der Inhaltsübersicht auf Seite 1 zusammenge-
stellt sind. Um Informationen zum gewünschten Thema zu fin-
den, suchen Sie zunächst auf Seite 1 das zutreffende Kapitel.
Die Kopfzeilen und die Seitennummerierung mit Angabe des Ka-
pitels helfen Ihnen, sich in der Betriebsanleitung zu orientieren.
Bei größeren Kapiteln schlagen Sie zunächst die erste Seite
(z.B. H-1) auf. Dort finden Sie nähere Angaben zum Inhalt des
Kapitels.
Wichtige Hinweise in dieser Betriebsanleitung werden durch
Symbole hervorgehoben. Im Interesse eines gefahrlosen, siche-
ren und wirtschaftlichen Umgangs mit der Anlage sind diese Hin-
weise besonders zu beachten.
Gefahr! Missachten so gekennzeichneter Hinweise führt zu
schweren oder lebensgefährlichen Verletzungen, hohen Sach-
schäden oder zu unzulässiger Verunreinigung des Trinkwassers.
Warnung! Werden so gekennzeichnete Hinweise missachtet, so
kann es unter Umständen zu Verletzungen, Sachschäden oder
Verunreinigungen des Trinkwassers kommen.
Vorsicht! Beim Missachten so gekennzeichneter Hinweise be-
steht die Gefahr von Schäden an der Anlage oder anderen Ge-
genständen.
Hinweis: Dieses Zeichen hebt Hinweise und Tipps hervor, die
Ihnen die Arbeit erleichtern.
So bezeichnete Arbeiten dürfen nur vom Werks-/Vertragskunden-
dienst der Firma Grünbeck oder von ausdrücklich durch die Firma
Grünbeck autorisierten Personen durchgeführt werden.
So bezeichnete Arbeiten dürfen nur von elektrotechnisch unter-
wiesenem Personal nach den Richtlinien des VDE oder vergleich-
barer, örtlich zuständiger Institutionen, durchgeführt werden.
So bezeichnete Arbeiten dürfen nur vom zuständigen Wasser-
versorgungsunternehmen oder von zugelassenen Installations-
unternehmen erfolgen. In Deutschland muss das Installationsun-
ternehmen nach § 12(2) AVBWasserV in ein Installateurver-
zeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen
sein.
Bestell-Nr. 114_181 949 Erstellt: mpö-mrie G:\BA-181949_114_A_WEE-B2B.DOCX