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Funktionsbeschreibung; Desinfizierende Wirkung Von Uv-Licht; Raumbestrahlung - Grunbeck violiQ:UV20 Betriebsanleitung

Uv-desinfektionsanlage
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Produktbeschreibung
3.4

Funktionsbeschreibung

Die UV-Desinfektionsanlagen violiQ:UV20/66/85 sind gemäß DIN 19294-1 konstruiert und
zertifiziert. Sie sind mit einem UV-Sensor gemäß DIN 19294-3 ausgerüstet und arbeiten mit
einer Raumbestrahlung von mind. 400 J/m
3.4.1

Desinfizierende Wirkung von UV-Licht

Unter UV-Licht (ultraviolettes Licht) versteht man Licht mit einer Wellenlänge zwischen 100
und 380 nm. Diese Wellenlängen sind unterhalb der Empfindlichkeitsgrenze des
menschlichen Auges und dadurch nicht sichtbar. Für die UV-Desinfektion ist besonders die
Wellenlänge bei 254 nm von Bedeutung. Diese Wellenlänge wird von
Quecksilberniederdruckdampflampen emittiert.
Die desinfizierende Wirkung des UV-Lichts resultiert daraus, dass Licht mit einer
Wellenlänge von 254 nm von den Nukleinsäuren im Erbmaterial der Mikroorganismen
absorbiert wird. Durch die Absorption der energiereichen Strahlung wird das Erbgut (DNA
bzw. RNA) verändert, was zu einer Vermehrungsunfähigkeit führt.
Die zu einer Inaktivierung der Mikroorganismen benötigte Raumbestrahlung (Lichtdosis) ist
abhängig von der Spezies und Population der Mikroorganismen. Pilze, Sporen und Algen
benötigen im Vergleich zu Bakterien und Viren eine wesentlich höhere Raumbestrahlung.
● Bei einer Mindestraumbestrahlung mit 400 J/m² wird gemäß DIN 19294-1 eine
Reduktionsrate von 99,99 % bei Viren und Bakterien erreicht.
Weitere, detaillierte Hinweise sind auch im DVGW Arbeitsblatt W 294-1 enthalten.
3.4.2

Raumbestrahlung

Die Intensität der Raumbestrahlung ist abhängig von der Bestrahlungsstärke und der
Bestrahlungsdauer. Die Bestrahlungsstärke wiederum ist abhängig vom spezifischen
Schwächungskoeffizienten des Wassers bei 254 nm (SSK
vor allem die im Wasser befindlichen organischen Substanzen (z. B. Huminsäuren) und
anorganische Salze (z. B. Eisen-, Manganionen) von Bedeutung, da diese das UV-Licht bei
254 nm absorbieren und so die Lichtdurchlässigkeit vermindern. Da die Wellenlänge von
254 nm im unsichtbaren Bereich liegt, kann der SSK
und nicht mit bloßem Auge ermittelt werden.
Zur Einhaltung der Bestrahlungsdauer wird der Durchfluss der UV-Anlage begrenzt, um die
zur Desinfektion erforderliche Aufenthaltsdauer in der Bestrahlungskammer zu
gewährleisten. Des Weiteren ist die Bestrahlungsstärke abhängig vom Alter der UV-Strahler.
Die Leistung der UV-Strahler verringert sich mit deren zunehmender Betriebsdauer. Um die
geforderte Raumbestrahlung weiterhin gewährleisten zu können, muss der UV-Strahler am
Ende seiner Nutzungsdauer gewechselt werden.
Die normativ geforderte, wirksame Mindestraumbestrahlung von 400 J/m² wird bei allen UV-
Desinfektionsanlagen violiQ:UV20/66/85 bei ordnungsgemäßem Betrieb erfüllt.
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2
.
). Für die UV-Desinfektion sind
254
nur über ein UV-VIS-Spektrometer
254

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