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Bestimmungsgemäßer Gebrauch
2.1
Verwendung
JOST Sattelkupplungen sind mechanische Verbindungseinrichtungen und stellen die Verbindung zwischen
Zugmaschine und Auflieger her. Sie sind zum Anbau an eine Zugmaschine bestimmt.
Sattelkupplungen, Montageplatten und Zugsattelzapfen sind bauartgenehmigungspflichtige, fahrzeugver-
bindende Teile, an die höchste Sicherheitsanforderungen gestellt werden. Veränderungen jeglicher Art
schließen Gewährleistungsansprüche aus und führen zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und damit
zum Erlöschen der Fahrzeugbetriebserlaubnis.
JOST Sattelkupplungen werden entsprechend der Regelung ECE R55 der Klasse 50 gebaut und sind aus-
schließlich in Verbindung mit Zugsattelzapfen der Klasse H50, Lenkkeilen und Montageplatten der Klasse J
oder mit vergleichbaren zugelassenen Einrichtungen zu verwenden. Die Sensoren entsprechen der Rege-
lung ECE R10.
JOST Sattelkupplungen sind für den Einsatz mit Lenkhilfen geeignet.
HINWEIS!
Technische Änderungen vorbehalten.
Aktuelle Informationen finden Sie unter www.jost-world.com
REP 007 003 DE- (REV-A) 07-2020
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