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Vermeidung Vorhersehbarer Fehlanwendungen; Personalqualifikation Und Personalschulung; Folgen Und Gefahren Bei Nichtbeachtung Der Anleitung; Sicherheitsbewusstes Arbeiten - KSB BOA-Control SBV Betriebsanleitung

Strangregulier- und absperrventil
Inhaltsverzeichnis

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2 Sicherheit

2.2.1 Vermeidung vorhersehbarer Fehlanwendungen

▪ Niemals die im Datenblatt oder in der Dokumentation genannten zulässigen
Einsatzbereiche und Verwendungsgrenzen bezüglich Temperatur etc.
überschreiten.
▪ Alle Sicherheitshinweise sowie Handlungsanweisungen der vorliegenden
Betriebsanleitung befolgen.

2.3 Personalqualifikation und Personalschulung

▪ Das Personal muss die entsprechende Qualifikation für Transport, Montage,
Bedienung, Wartung und Inspektion aufweisen und sich über die
Wechselwirkung zwischen Armatur und Anlage im Klaren sein.
▪ Verantwortungsbereich, Zuständigkeit und Überwachung des Personals müssen
bei Transport, Montage, Bedienung, Wartung und Inspektion durch den
Betreiber genau geregelt sein.
▪ Unkenntnisse des Personals durch Schulungen und Unterweisungen durch
ausreichend geschultes Fachpersonal beseitigen. Ggf. kann die Schulung durch
Beauftragung des Herstellers / Lieferanten durch den Betreiber erfolgen.
▪ Schulungen an der Armatur nur unter Aufsicht von technischem Fachpersonal
durchführen.

2.4 Folgen und Gefahren bei Nichtbeachtung der Anleitung

▪ Die Nichtbeachtung dieser Betriebsanleitung führt zum Verlust der
Gewährleistungsansprüche und Schadensersatzansprüche.
▪ Die Nichtbeachtung kann z. B. folgende Gefährdungen nach sich ziehen:
– Gefährdung von Personen durch elektrische, thermische, mechanische und
chemische Einwirkungen sowie Explosionen
– Versagen wichtiger Funktionen des Produkts
– Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung und Instandhaltung
– Gefährdung der Umwelt durch Leckage von gefährlichen Stoffen

2.5 Sicherheitsbewusstes Arbeiten

Neben den in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Sicherheitshinweisen sowie der
bestimmungsgemäßen Verwendung gelten folgende Sicherheitsbestimmungen:
▪ Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsbestimmungen und
Betriebsbestimmungen
▪ Explosionsschutzvorschriften
▪ Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit gefährlichen Stoffen
▪ Geltende Normen, Richtlinien und Gesetze
2.6 Sicherheitshinweise für den Betreiber/Bediener
▪ Bauseitige Schutzeinrichtungen (z. B. Berührungsschutz) für heiße, kalte und
bewegende Teile anbringen und dessen Funktion prüfen.
▪ Schutzeinrichtungen (z. B. Berührungsschutz) während des Betriebs nicht
entfernen.
▪ Schutzausrüstung für Personal zur Verfügung stellen und verwenden.
▪ Leckagen gefährlicher Medien (z. B. explosiv, giftig, heiß) so abführen, dass keine
Gefährdung für Personen und die Umwelt entsteht. Hierzu geltende gesetzliche
Bestimmungen einhalten.
▪ Gefährdung durch elektrische Energie ausschließen (Einzelheiten hierzu siehe
landesspezifische Vorschriften und/oder örtliche
Energieversorgungsunternehmen).
BOA-Control SBV
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