Sicherheitshinweise
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2.3 Personalqualifikation und -auswahl
2.3.1 Personalqualifikation
Elektrofachkraft
Mechanikfachkraft
2.3 Personalqualifikation und -auswahl
Arbeiten an der Maschine dürfen nur von zuverlässigem Personal
durchgeführt werden.
Landesspezifische Gesetze und Richtlinien beachten.
Damit die Strickmaschine korrekt und sicher betrieben werden kann, darf
sie nur von ausreichend ausgebildetem (qualifiziertem) Personal aufgestellt
und bedient werden:
Elektrofachkraft
Mechanikfachkraft
Strickfachkraft
Geschulte oder angelernte Person
Als Elektrofachkraft (Fachkraft im elektrischen Bereich) gilt, wer die ihm
übertragenen elektrischen Arbeiten beurteilen und ausführen sowie
mögliche Gefahren erkennen kann.
Die Fachkraft verfügt über die folgenden Eigenschaften:
fachliche Ausbildung
theoretische Kenntnisse
praktische Erfahrung
Kenntnisse der einschlägigen (landesspezifischen) Bestimmungen
Kenntnis der Betriebsanleitung
Als Mechanikfachkraft (Fachkraft im mechanischen Bereich) gilt, wer die
ihm übertragenen mechanischen Arbeiten beurteilen und ausführen sowie
mögliche Gefahren erkennen kann.
Die Fachkraft verfügt über die folgenden Eigenschaften:
fachliche Ausbildung
theoretische Kenntnisse
praktische Erfahrung
Kenntnisse der einschlägigen (landesspezifischen) Bestimmungen
Kenntnis der Betriebsanleitung
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