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2.2 Organisatorische Maßnahmen
Die Anleitung ist für alle Personen zugänglich aufzubewahren, die mit
Arbeiten an der Strickmaschine betraut sind.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Inhalte der Anleitung von
den Personen, die mit Arbeiten an der Maschine betraut sind,
verstanden und angewendet werden können.
Der Betreiber muss außerdem sicherstellen, dass nationale
Vorschriften beachtet und eingehalten werden. Das sind
z. B. Vorschriften
–
zur Unfallverhütung,
–
zum Schutz der Gesundheit,
–
zum Umweltschutz,
–
zu fachtechnischen Regeln und
–
zu sicherheits- und fachgerechter Arbeit.
Die Strickmaschine ist nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie
bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbewusst unter
Beachtung der Anleitung zu benutzen.
Die Warnhinweise an der Maschine sind vollzählig und in lesbarem
Zustand zu halten.
Ersatzbeschaffung: [ 11]
Es dürfen keine Veränderungen, An- und Umbauten an der Maschine
vorgenommen werden, die nicht von der Firma Stoll autorisiert sind.
Bei der Reparatur und Instandsetzung nur Original-Stoll-Ersatzteile
verwenden.
Keine eigenmächtigen Programmänderungen am Betriebssystem des
Rechners, der Maschinensoftware und des Steuersystems vornehmen.
Keine fremde Software auf der Maschine installieren.
Sicherheitshinweise
Organisatorische Maßnahmen 2.2
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