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Maschinensteuerung; Sicherheitsmaßnahmen Im Normalbetrieb; Gefahren Durch Elektrische Energie; Besondere Gefahrenstellen - Knecht A 950 Betriebsanleitung

Slicermesser schleifmaschine
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2.
Sicherheit
Personal, das sich in der Schulungs-, Einweisungs-, Ausbildungs- oder Einlernphase befindet, nur
unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen Person an der Schleif maschine arbeiten lassen!
2.4.5

Maschinensteuerung

Auf keinen Fall Programmänderungen an der Software vornehmen. Parameter, die der Betreiber
selbst einstellen kann, sind davon ausgeschlossen (z.B. das Einstellen der Zyklenzahl).
Nur geschultem und eingewiesenem Personal ist es erlaubt, die Steuerung zu betätigen.
2.4.6
Sicherheitsmaßnahmen im Normalbetrieb
Jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise unterlassen. Schleifmaschine nur betreiben, wenn alle
Schutzeinrichtungen vorhanden und voll funktionsfähig sind.
Mindestens einmal pro Schicht die Schleifmaschine auf äußerlich erkennbare Schäden und Funkti-
onsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen überprüfen.
Eingetretene Veränderungen (einschließlich der des Betriebsverhaltens) sofort der zuständigen
Stelle / Person melden. Schleifmaschine gegebenenfalls sofort stillsetzen und sichern.
Vor Einschalten der Schleifmaschine sicherstellen, dass niemand durch die anlaufende Maschine
gefährdet werden kann.
Bei Funktionsstörungen Schleifmaschine sofort stillsetzen und sichern. Störungen umgehend
beseitigen lassen.
2.4.7

Gefahren durch elektrische Energie

Der Schaltschrank ist stets geschlossen zu halten. Der Zugang ist nur autorisiertem Personal er-
laubt.
Arbeiten an elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln dürfen nur von einer Elektrofachkraft, den
elektrotechnischen Regeln entsprechend vorgenommen werden.
Mängel, wie z.B. beschädigte Kabel, Kabelverbindungen usw. müssen sofort von einer autorisier-
ten Fachkraft beseitigt werden.
2.4.8

Besondere Gefahrenstellen

Im Bereich der Schleifscheiben besteht Quetschgefahr und Gefahr des Einzuges z.B. von Kleidung,
Fingern und Haaren. Geeignete persönliche Schutzausrüstung ist zu tragen.
2.4.9
Instandhaltung (Wartung, Instandsetzung) und Störungsbeseitigung
Wartungsarbeiten fristgemäß durch Fachpersonal durchführen. Bedienungspersonal vor Beginn
der Instandsetzungsarbeiten informieren. Die verantwortliche Aufsichtsperson ist zu benennen.
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