Anhang
Betriebsstoffe
(Fortsetzung)
Einzuhaltende Brennstoffwerte Flüssiggas Propan
Merkmal
Heizwert H
i, N
Mindestfliessdruck (Überdruck) an der Gasregelstrecke anliegend
Maximalfliessdruck (Überdruck) an der Gasregelstrecke anliegend
Max. Gasdruckschwankungen (Regelschwankungen kurzzeitig)
Max. Änderungsgeschwindigkeit des Gasdruckes
(Fliessdruck an der Gasregelstrecke am Blockheizkraftwerk anliegend)
Wasserstoff + Stickstoff + Sauerstoff + Methan
Schwefelwasserstoff (Dihydrogensulfid)
Elementarschwefel
Kohlenstoffoxidsulfidschwefel + Elementarschwefel
Flüchtiger Schwefel
Abdampfrückstand
Ammoniak, Wasser, Lauge
Für den Betrieb mit Flüssiggas Propan sind die „Tech-
nischen Regeln Flüssiggas 2012 - TRF 2012" und die
Bestimmungen der DIN 51622 „Flüssiggase; Propan,
Propen, Butan, Buten und deren Gemische; Anforde-
rungen" einzuhalten.
Heizwasser
Qualitätsvorschriften für Heizwasser nach VDI-
Richtlinie 2035
Massgebend für die Qualität des Heizwassers sind die
Herstellerangaben sowie die VDI-Richtlinie 2035
„Richtlinien zur Vermeidung von Schäden durch Korro-
sion und Steinbildung in Warmwasser-Heizungsanla-
gen" in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Der Chlorid-Gehalt darf 30 mg/l nicht überschreiten.
Neben dieser Anforderung muss die Qualität des Heiz-
wassers den Anforderungen nach VDI 2035 entspre-
chen.
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Die VDI 2035 stellt Anforderungen an die Qualität des
Heizwassers in Abhängigkeit der Gesamtheizleistung
und des spezifischen Anlageninhalts.
Hinweise
■
Bei mehreren Wärmeerzeugern wird das spezifische
Anlagenvolumen mit der kleinsten Einzelheizleistung
ermittelt. Näheres dazu siehe VDI 2035.
Blockheizkraftwerke werden typischerweise in Kom-
■
bination mit einem Wasserspeicher eingebaut.
Daraus ergibt sich für die Mehrzahl der Anlagen ein
spezifisches Anlagenvolumen von > 40 l/kW.
Wert
12,87 kWh/kg
20 mbar
50 mbar
±3 mbar
3 mbar/min
< 0,2 % Masseanteil
nicht nachweisbar
< 1,5 mg/kg
< 5 mg/kg
< 50 mg/kg
< 50 mg/kg
nicht nachweisbar