Zuerst informieren
Bestimmungsgemässe Verwendung
Das Blockheizkraftwerk darf bestimmungsgemäss nur
unter Berücksichtigung der zugehörigen Montage- und
Bedienungsanleitung sowie der Angaben im Datenblatt
installiert und betrieben werden.
Es ist ausschliesslich für die Erzeugung von Strom und
Wärme vorgesehen.
Die gewerbliche oder industrielle Verwendung zu
einem anderen Zweck als zur Erzeugung von Strom
und Wärme gilt als nicht bestimmungsgemäss.
Die bestimmungsgemässe Verwendung setzt voraus,
dass eine ortsfeste Installation in Verbindung mit für
die bestimmungsgemässe Verwendung zugelassenen
Komponenten vorgenommen wird.
Jede andere Verwendung ist nicht bestimmungsge-
mäss. Daraus resultierende Schäden sind von der Haf-
tung ausgeschlossen.
Zur bestimmungsgemässen Verwendung gehört auch
die Einhaltung der Wartungs- und Instandhaltungsin-
tervalle.
Produktinformation Blockheizkraftwerk Vitobloc
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Blockheizkraftwerk für Erdgasbetrieb und Flüssig-
gasbetrieb
Anschlussfertige Einheit mit luftgekühltem Synchron-
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generator zur Erzeugung von Drehstrom 400 V,
50 Hz und Wärme
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Möglicher Betrieb sowohl thermisch als auch elekt-
risch lastabhängig im elektrischen Lastbereich von
50 bis 100 % (entspricht 60 bis 100 % thermische
Leistung)
Erstinbetriebnahme
Die Erstinbetriebnahme und Anpassung des BHKW an
die örtlichen und baulichen Gegebenheiten sowie die
Einweisung in die Bedienung müssen von Viessmann
oder von einem von der Climate Solutions SE beauf-
tragten Fachbetrieb mit speziell für diese Aufgaben
unterwiesenem und autorisiertem Personal vorgenom-
men werden.
Der Betreiber einer neuen Feuerungsanlage ist ver-
pflichtet, diese Feuerungsanlage umgehend dem für
Ihre Liegenschaft zuständigen Bezirkskaminfegermeis-
ter zu melden. Der Bezirkskaminfegermeister erteilt
Ihnen auch Auskünfte über seine weiteren Tätigkeiten
an Ihrer Feuerungsanlage (z. B. regelmässige Mes-
sungen, Reinigung).
*1
Alle notwendigen Daten für andere Gasqualitäten und Aufstellbedingungen auf Anfrage
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Fehlanwendungen
Alle von der bestimmungsgemässen Verwendung
abweichenden Anwendungen gelten als unzulässige
Fehlanwendungen.
Dazu zählen z. B.:
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Anwendungsbereiche, die unter „Bestimmungsge-
mässe Verwendung" nicht aufgeführt sind
Verwendung von Betriebsstoffen, die nicht den Vor-
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gaben des Herstellers entsprechen
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Einsatz ausserhalb der zulässigen technischen
Betriebsgrenzen
Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
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Einsatz im Freien
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Umgehung von Sicherheitseinrichtungen
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Betrieb als Notstromaggregat
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Betrieb im permanenten Inselbetrieb
Verwendung nur zur Wärmeerzeugung (ohne gleich-
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zeitige Stromabnahme)
Aufstellung gemeinsam mit einer Kesselanlage mit
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atmosphärischem Brenner oder einer NH
schine in einem Raumluft-Verbund
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Serienprodukt mit Produktnummer nach Gasgeräte-
verordnung ohne Wärmeabfuhreinrichtungen
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Zulässiger Brennstoff
*1
Erdgas gemäss DVGW-Richtlinie Arbeitsblatt
–
G260, 2. Gasfamilie
–
Flüssiggas (Propan nach DIN51622)
Der Betrieb der Anlage muss bei Ihrem zuständigen
Verteilnetzbetreiber angemeldet werden, der die Frei-
gabe zur Einspeisung von Strom in das öffentliche
Netz erteilt .
Über den Betrieb des Blockheizkraftwerks muss ein
schriftlicher Nachweis (Betriebstagebuch siehe
Anhang) geführt werden. Dazu entweder die Bro-
schüre „Betriebstagebuch für BHKW-Module" beim
Servicepartner anfordern oder den Vordruck im
Anhang kopieren und ausfüllen.
-Kältema-
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