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Weitere Hinweise; Nicht Holzartige Brennstoffe Aus Biomasse; Bundes-Immissionsschutzverordnung In Deutschland (1. Bimschv); Inhalte Der 1. Bimschv - Viessmann VITOLIGNO 250-S Planungsanleitung

Holzvergaserkessel 85 bis 170 kw
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Grundlagen der Verbrennung von Holz zur Wärmeerzeugung

Weitere Hinweise

Asche und Reinigung
Naturbelassenes Holz ohne Rinde hat einen Anteil an Asche kleiner
1
0,5 % der zugeführten Brennstoffmasse. Alle Angaben bezüglich
des Reinigungsaufwands beziehen sich auf naturbelassenes Holz
mit anhaftender Rinde und einem Ascheanteil von 0,8 %. Der Reini-
gungs- und Wartungsaufwand anderer Brennstoffe ist entsprechend
der Menge, des spezifischen Gewichts und dem Verhalten der
Asche anzupassen.

Nicht holzartige Brennstoffe aus Biomasse

Nicht holzartige Brennstoffe aus Biomasse wie Nadeln, Laub,
Getreide, Stroh, Spelzen, Fruchtkerne usw. sind als Brennstoff für
einen störungsfreien Betrieb ungeeignet und daher nicht zugelas-
sen.

1.3 Bundes-Immissionsschutzverordnung in Deutschland (1. BImSchV)

Inhalte der 1. BImSchV

In Deutschland wird in der Bundes-Immissionsschutzverordnung
(1. BImSchV) Folgendes für kleinere und mittlere, nicht genehmi-
gungsbedürftige Biomassefeuerungen geregelt:
Novellierung der 1. BImSchV - Verschärfung der Emissionsgrenzwerte
Ab 22. März 2010 trat die Novellierung der 1. BImSchV in Kraft mit
folgenden wesentlichen, neuen Punkten:
■ Regelung der Emissionsgrenzwerte für Festbrennstoffkessel mit
Nenn-Wärmeleistung 4 bis 1000 kW
■ Nachweis der geforderten Emissionsgrenzwerte in wiederkehren-
den Messungen vor Ort durch den Schornsteinfeger bei der
Inbetriebnahme von Neuanlagen (wiederkehrende Prüfung alle
2 Jahre)
■ Verschärfung der Emissionsgrenzwerte für Staub von 20 mg/m³
und für CO von 400 mg/m³ in der 1. BImSchV 2. Stufe
■ Emissionsgrenzwerte gelten nach einer Übergangsfrist auch für
Altanlagen.
Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid (CO) gemäß 1. BImSchV Stufe 2 (§ 5)
Hinweis
Emissionsgrenzwerte in wiederkehrenden Messungen vor Ort (bezo-
gen auf 13 % Sauerstoff)
Brennstoff nach § 3,
Absatz 1
Holzpellets
Holzhackschnitzel
Viesmann
6
Zeitpunkt der Er-
Nenn-Wärmeleis-
richtung bei Neuan-
tung
lagen
in kW
Ab 01. Jan. 2015
≥ 4 bis ≤ 1000
Ab 01. Jan. 2015
≥ 4 bis ≤ 1000
(Fortsetzung)
Wechsel von Brennstoffen
Häufiger und starker Wechsel der Brennstoffgüte wie Schüttdichte,
Wassergehalt, Staubanteil und Aschegehalt kann eine manuell vor-
zunehmende Korrektur der Feuerungs-Parameter erforderlich
machen.
Die Brennstoffeigenschaften (Elementarzusammensetzung, Asche-
erweichungspunkt usw.) weichen von Holz zum Teil erheblich ab.
Die Verbrennung in einem Festbrennstoffkessel kann dadurch zu
einer Beeinträchtigung des Verbrennungsverhaltens führen. Die
Schamottesteine und die Wärmetauscherflächen werden verstärkt
beansprucht. Garantieansprüche können daher nur bei Verwendung
zugelassener Brennstoffe geltend gemacht werden.
■ Unter welchen Bedingungen kleinere und mittlere Biomassefeue-
rungen aufgestellt und betrieben werden dürfen.
■ Festlegung der Emissionsgrenzwerte von kleinen und mittleren
Anlagen
■ Wie oft und in welchem Umfang eine Anlage aus Immissions-
schutzgründen überwacht werden muss.
■ Auslegung der Heizwasser-Pufferspeicher bei handbeschickten
Anlagen: Min. 12 Liter je Liter Brennstoff-Füllraum oder
55 Liter/kW Nenn-Wärmeleistung des Heizkessels
■ Auslegung der Heizwasser-Pufferspeicher bei automatisch
beschickten Anlagen: Min. 20 Liter/kW Nenn-Wärmeleistung des
Heizkessels
CH: Auslegung der Heizwasser-Pufferspeicher bei automatisch
beschickten Anlagen: Min. 25 Liter/kW Nenn-Wärmeleistung des
Heizkessels
■ Die oben genannten Angaben sind Minimalwerte. Der Heizwasser-
Pufferspeicher ist entsprechend des Wärmebedarfs und der Trink-
wasserbereitung auszulegen.
Staub
CO
in mg/m³
in mg/m³
≤ 20
≤ 400
≤ 20
≤ 400
Betroffene Fest-
brennstoffkessel
Vitoligno 300-C
Vitoligno 300-H
Vitoflex 300-RF
Vitoflex 300-UF
Vitoligno 300-H
Vitoflex 300-RF
Vitoflex 300-UF
VITOLIGNO 250-S

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