9.0 EG-Konformitätserklärung
Hiermit wird bescheinigt, dass das getestete Baumuster allen Vorschriften der oben ausgeführten EU-Richtlinien und Produktnormen entspricht.
9.1 RoHS-Konformitätserklärung
Es wird bescheinigt, dass die oben aufgeführten Produkte der RoHS-Richtlinie entsprechen und alle homogenen Bestandteile kontrolliert
Bei spezifischen Ausnahmen, bei Blei als Legierungselement, gelten in Übereinstimmung mit den Vorschriften die folgenden Grenzen.
Kupfer und Kupferlegierungsteile nehmen weniger als 4 % Gewichtsanteil jeder homogenen Komponente ein.
Stahl und Stahllegierungsteile nehmen weniger als 4 % Gewichtsanteil von jeder homogenen Komponente ein.
Aluminium und Aluminiumlegierungsteile nehmen weniger als 4 % Gewichtsanteil von jeder homogenen Komponente ein.
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Hiermit erklären wir, dass die nachfolgenden Maschinen
folgenden EG-Richtlinien entsprechen:
Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
Harmonisierte europäische Norm: EN/IEC 60974-1
Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments
in der durch 2015/863 und 2017/2102 geänderten Fassung
Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
werden, um einen Werkstoffgehalt gemäß der nachfolgenden Liste zu gewährleisten.
Kadmium 0,01 % Gewichtsanteil
Quecksilber 0,1 % Gewichtsanteil
Sechswertiges Chrom 0,1% Gewichtsanteil
Polybromierte Biphenyle (PBB) 0,1 % Gewichtsanteil
Polybromierte Diphenylether (PBDE) 0,1 % Gewichtsanteil
Typ:
APTM353CW
APTM353C
EMV-Richtlinie 2014/35/EWG
Typ:
APTM353CW
APTM353C
Blei 0,1 % Gewichtsanteil