Verpflichtungen für den Betreiber / Bediener
· Führen bewegliche, rotierende, heiße oder kalte Maschinenteile zu Gefahren, müssen
diese bauseitig gegen Berührung gesichert sein. Für bewegliche oder rotierende Teile
darf der Berührungsschutz nicht entfernt werden.
· Leckagen gefährlicher Fördergüter so abführen, dass keine Gefährdung für Personen
und Umwelt entsteht.
· Gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten.
· Gefährdungen durch elektrische Energie sind auszuschließen.
· Es ist ein Sicherheitsdatenblatt des aktuell verwendeten Schmierstoffs an der Hydraulik-
pumpe zur Verfügung zu stellen.
Sicherheitshinweise für Wartungs-, Instandsetzungs- und Montagearbeiten
Alle Wartungs-, Instandsetzungs-, und Montagearbeiten dürfen nur von geschultem
Fachpersonal ausgeführt werden, das sich durch eingehendes Studium der
Benutzerinformationen ausreichend informiert hat.
Grundsätzlich sind Arbeiten an der Hydraulikpumpe nur im Stillstand und drucklosem, sowie
spannungslosen Zustand mit entsprechender persönlicher Schutzausrüstung (z. B.
Schutzbrille) auszuführen. Die in der Betriebsanleitung beschriebene Vorgehensweise zum
Stillsetzen der Hydraulikpumpe unbedingt einhalten.
Alle Sicherheits- und Schutzeinrichtungen sind unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten
wieder einzusetzen.
Entsprechend den einschlägigen, behördlichen Bestimmungen müssen umwelt-
gefährdende Medien entsorgt werden.
Sichern Sie die Hydraulikpumpe während der Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
gegen absichtliche, sowie unabsichtliche Wiederinbetriebnahme.
Hilfs- und Betriebsstoffe sind nach den entsprechenden Sicherheitsdatenblättern des
Schmierstoffherstellers zu entsorgen.
Unbefugtes Umrüsten und Herstellung von Ersatzteilen
Anpassungen und Änderungen dürfen nur von BEKA durchgeführt werden. BEKA haftet
nicht für nachgerüstete Teile. Verwenden Sie nur Originalersatzteile.
Unzulässige Betriebsweise
Die Betriebssicherheit des Gerätes wird nur für bestimmungsgemäßen Gebrauch garantiert, wie er in der
Betriebsanleitung erklärt wird. Die Grenzwerte in den technischen Daten dürfen auf keinen Fall überschritten
werden.
Allgemeiner Gefahrenhinweis
Alle Komponenten der Hydraulikpumpe sind nach geltenden Bestimmungen der
Konstruktion technischer Anlagen bezüglich Betriebssicherheit und Unfallverhütung
ausgelegt. Unabhängig davon kann deren Nutzung zu Gefahren für den Nutzer bzw. dritte
Personen oder andere technische Einrichtungen führen. Die Hydraulikpumpe darf deshalb
nur in technisch fehlerfreiem Zustand ihren Einsatzzweck erfüllen. Dies darf nur unter
Einhaltung der entsprechenden Sicherheitsbestimmungen und der Beachtung der
Betriebsanleitung erfolgen. Beobachten Sie deshalb regelmäßig die Hydraulikpumpe und
deren Anbauteile und überprüfen Sie diese auf eventuelle Beschädigungen oder Leckagen.
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